Handyabgabe in der Arbeit trotz Eigentumsrecht?
Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Handy einziehen, ohne dass man es Vereinbart oder unterschrieben hat? Oder muss man es irgendwo hinlegen in der Nähe vom Arbeitgeber und es nicht bei sich behalten (ausgeschaltet)?
9 Antworten
Er kann dir ne Handybox hinlegen und sagen, es gehört da rein während der Arbeitszeit :)
Da kannst nix dagegen machen.
Du bist wegen der Arbeit hier und nicht für privates Handydrücken.
Wenn du dann an das Handy möchtest, darfst es jederzeit während deiner Pause tun.
Handybox ist legal. Da am Körper tragen in der Firma ist kein Menschenrecht :)
Handybox ist legal.
Hat keiner bestritten.
Das hat aber nichts mit der Frage zu tun, ob der Arbeitgeber berechtigt ist, Handys einzusammeln und damit in das Eigentumsrecht des Arbeitnehmers einzugreifen.
Da am Körper tragen in der Firma ist kein Menschenrecht
Hat keiner behauptet. Ist für die Frage aber sowieso völlig irrelevant.
Also ist deine erste Feststellung auch absolut irrelevant.
Also ist deine erste Feststellung auch absolut irrelevant.
Und was meinst Du damit konkret?
Das bloße Mitführen eines Handys ist etwa Anderes als seine Nutzung! Und ohne ein berechtigtes Interesse (z.B. besondere Sicherheitsbedürfnisse) ist dem Arbeitgeber ein solcher Eingriff (wie die Wegnahme des Handys für die Dauer der Arbeitszeit) in das Eigentumsrecht des Arbeitnehmers nicht erlaubt.
Der Arbeitgeber darf vorschreiben, dass private Handys während der Arbeitszeit an einem bestimmten Ort aufbewahrt werden müssen, beispielsweise in Schließfächern oder so. Ebenfalls sollte sich jeder Arbeitnehmer darüber bewusst sein, dass jeder Griff zum privaten Handy und jedes Lesen der eingegangenen Nachrichten Arbeitszeitbetrug ist, sofern man diese Zeit nicht als Pause im Arbeitszeitnachweis einträgt.
Der Arbeitgeber hat im Betrieb
a) das Hausrecht
b) das Direktionsrecht
Er kann also untersagen, dass private Handys in der Firma genutzt werden können.
Natürlich müsste er es dann auch z.B. in der Mittagspause heraus geben.
Er kann also untersagen, dass private Handys in der Firma genutzt werden können.
Es geht in der Frage nicht um die Nutzung, sondern um das Abgeben des Handys.
Einziehen darf der Arbeitgeber das Handy nicht.
Aber er kann natürlich festlegen das am Arbeitsplatz absolutes Handyverbot gilt. Dann kannst du selber entscheiden ob du das Handy weg schließt, also zum Beispiel im Spind lässt oder in ein spezielles Schließfach legst, oder ob du das Handy zu Hause oder im Auto lässt.
Solange du nichts diesbezüglich unterschrieben hast, nein. Aber ich bin kein Rechtsexperte. Er kann aber sicherlich die Nutzung untersagen. Ich denke aber nicht, dass er unter Anwendung von Zwang dir etwas entnehmen darf, das dir gehört.
Der Arbeitgeber kann auch untersagen ein Handy im Betrieb mit sich zu führen. Da muss man als Arbeitnehmer nichts unterschreiben. Das geht aufgrund des Haus- und Direktionsrechts.
Einmal mehr ein Grund, sich den Arbeitgeber genau auszusuchen und sich über sowas im Vorhinein aufzuklären.
Du bist zum Arbeiten im Betrieb, und nicht um private Nachrichten zu lesen und schreiben.
Man kann beides in einigen Arbeitsfeldern auch wunderbar miteinander ohne Qualitätsverlust vereinen :-) Diese konservative Ansicht auf Arbeitszeit absitzen teile ich nämlich nicht. Genauso wenig die Bezahlung nach Arbeitszeit. Da bin ich doch wieder glücklich, dass ich mit meiner Arbeit solche Probleme nie haben werde.
Dann betrifft es Dich ja eh nicht.
Bei mir gehört das Handy auch zur „Grundausstattung“ und ist eines der Werkzeuge, welches mir mein Arbeitgeber stellt.
Es gibt aber nun mal genug Jobs, wo das anders aussieht. Das hat dann im Regelfall nichts mit dem Arbeitgeber zu tun, sondern mit dem Job.
Wenn Du direkt in der Produktion tätig bist, dann gibt es nun einmal einen recht direkten Zusammenhang zwischen Anwesenheit (Arbeitszeit) und Produktivität. Im kreativen Bereich sieht das dann ganz anders aus.
Keine Einwände.
Du bist zum Arbeiten im Betrieb, und nicht um private Nachrichten zu lesen und schreiben.
Es geht nicht um die Nutzung, sondern um das Mitführen!
Ja und.
Das Nutzen bedingt ja wohl das Mitführen, oder?
Und wenn ich es nicht nutzen will, dann muss ich es auch nicht mitführen.
Der Arbeitgeber kann auch untersagen ein Handy im Betrieb mit sich zu führen.
Und wo ist die Grundlage für Deine Behauptung?
Das Nutzen bedingt ja wohl das Mitführen, oder?
Darum geht es aber nicht - es geht alleine um das Mitführen, was nicht zwangsläufig auch Nutzung bedeutet!
Und wenn ich es nicht nutzen will, dann muss ich es auch nicht mitführen.
Darum geht es auch nicht!
Ach Familiengerd, Du willst mich doch nur ärgern.
Und wo ist die Grundlage für Deine Behauptung?
Lies einfach mal oben nach. Die habe ich dort angeführt. An einer anderen Stelle sogar mit Sachgrund für solche Verbote.
Darum geht es auch nicht!
Worum geht es Dir denn, außer mich zu nerven?
Du ist hier in eine Diskussion reingegrätscht und willst mir nun erklären, um was es in meiner Äußerung ging?
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass es (zunächst) nur um das Mitführen des Handys geht und nicht um das Nutzen, wovon fast alle Antworten en hier (auch Du) reden.
Lies einfach mal oben nach. Die habe ich dort angeführt.
Du hast als Beispiel "Industriespionage" genannt für ein mögliches Verbot, ein Handy im Betrieb mit sich zu führen.
Das ist aber eine Ausnahme und taugt nicht als Begründung für die pauschale Behauptung, der Arbeitgeber dürfe das Mitführen eines Handys verbieten.
An einer anderen Stelle sogar mit Sachgrund für solche Verbote.
Wo denn?
willst mir nun erklären, um was es in meiner Äußerung ging?
Das ist Blödsinn.
Du sprichst in Deinen Äußerungen von "Nutzung" des Handys, in der Frage geht es aber lediglich um das Mitführen.
Du willst mich doch nur ärgern.
und
Worum geht es Dir denn, außer mich zu nerven?
Das ist schlicht und einfach Blödsinn.
Oh man…
Lies einfach mal oben nach. Die habe ich dort angeführt.
Du hast als Beispiel "Industriespionage" genannt für ein mögliches Verbot, ein Handy im Betrieb mit sich zu führen.
Das ist aber eine Ausnahme und taugt nicht als Begründung für die pauschale Behauptung, der Arbeitgeber dürfe das Mitführen eines Handys verbieten.
An einer anderen Stelle sogar mit Sachgrund für solche Verbote.
Wo denn?
Einfach mal Grundlage und Sachgrund nicht durcheinander werfen und wenn ich „oben“ schreibe, einfach mal in diesem Pfad bleiben.
Dann findest Du direkt im ersten Kommentar von mir, wo ich von diesem möglichen Verbot schreibe, die (Rechts)grundlage.
Der Arbeitgeber kann auch untersagen ein Handy im Betrieb mit sich zu führen. … Das geht aufgrund des Haus- und Direktionsrechts.
Hausrecht und Direktionsrecht solltest Du kennen, oder?
Und der von mir angeführte Sachgrund war die Industriespionage.
Oder nenn es Wahrung von Betriebsgeheimnissen.
Und warum sollte dies nicht als Argument für ein Handyverbot dienen (können / dürfen)
Ich bin beruflich in sehr vielen Betrieben unterwegs und kann Dir aus einer Erfahrung sagen, dass es in sehr vielen Produktionen ein Handyverbot gibt. Meist mit der Begründung der Wahrung von Betriebsgeheimnissen.
In Lebensmittelbetrieben kommt dann häufig noch das Argument der Hygiene bzw. Foodsafety dazu.
Und der von mir angeführte Sachgrund war die Industriespionage.
Habe ich ja gesagt, dass das ein berechtigender Grund sein kann, das Mitführen eines Handys im Betrieb zu verbieten, auch möglicherweise da, wo es um besonders strenge Hygienevorschriften geht.
Meist mit der Begründung der Wahrung von Betriebsgeheimnissen.
Allgemein und pauschal-undifferenziert "Wahrung von Betriebsgeheimnissen" ist kein Grund, der dem Arbeit erlauben würde, das Mitführen von Handys zu verbieten.
Ansonsten aber ist ein solches Verbot - ich spreche vom Mitführen, nicht von der Nutzung! - weder durch das Hausrecht noch durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gedeckt!
Einfach mal Grundlage und Sachgrund nicht durcheinander werfen und wenn ich „oben“ schreibe, einfach mal in diesem Pfad bleiben.
Weder in Deiner Antwort noch in den Kommentaren gibt es - abgesehen vom Beispiel "Industriespionage" einen Nachweis für ein Verbotsrecht zum Mitführen von Handys.
Reicht Dir §106 Gewerbeordnung mit der laufenden Rechtssprechung als Nachweis?
Wo bleiben eigentlich Deine Nachweise und Belege für Deine Behauptungen?
Es geht aber nicht um die Nutzung, sondern zunächst um das bloße Mitführen!