Wendehammer bis auf Privatgrundstück
Hallo,an meinem grundstück ist ein Wendeplatzgebaut worden,der etwa 50 cm höher liegt als mein Grundstück.
Ca. einen Meter breit ist ein Wall zur abstützung des Platzes errichtet worden,der auf meinem Grundstück liegt.
Das sind jetzt etliche Quadratmeter die ich nicht mehr nutzen kann.
Muß ich das so hinnehmen?
4 Antworten
Nein musst du nicht.Du kannst dafür von demjenigen der da gebaut hat eine Nutzungsentschädigung verlangen.Lass das aber einen anwalt machen,da er sich mit den Gesetzen besser auskennt.Die Gegenseite wird das auch durch einen anwalt klären lassen.
Der Wall wurde auf deinem Grundstück errichtet? Ohne deine Genehmigung? Dann kannste nur den Beschwerdeweg beschreiten! Bauamt befragen und mit Klage drohen. Gebe dich bei Einigung mit einer Entschädigung zufrieden. Wenn keine Einigung, Anwalt und Klage. So etwas würde ich mir auch nicht bieten lassen!
Im Normalfall werden diese Bauvorhaben vorher öffentlich angezeigt.
Ich würde mich mal von einem Anwalt beraten lassen.
Öffentlichkeit geht vor Privateigentum was Strassenbau angeht. aber genaueres kann dir nur ein Gutachter mit anschliessender evtl. Klage sagen - ich würde so aus dem Bauchraus die Chancen dafür schlecht sehen.