Was ist beim Knickschutz zwischen Privatgrundstücken zu beachten?

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Das sind sogenannte Wallhecken, die unterliegen einer besonderen Verordnung.

Dieses kannst du bei dir im Rathaus (Bürgerbüro) erfragen. Stutzen darfst du die nun eh nicht mehr, da es nun in diesem Zeitraum wegeb der Brutzeit verboten ist.

https://schleswig-holstein.nabu.de/natur-und-landschaft/knicks/

Hier findest du schon einmal wichtige Informationen für dich. IM Herbst können diese dann auch zurückgeschnitten werden.

robiwankenobi1 
Beitragsersteller
 18.05.2016, 08:34

Wollte mich nur schon mal erkundigen und dann im Herbst mich sind Werk machen. Danke.

Das stutzen hat ja noch Zeit, in der Brutzeit ist es mit Sicherheit verboten. Erkundige dich auf den zuständigen Rathaus, welche Bedingungen und Vorschriften du beachten musst.

wem gehören die sträucher denn? wenn dir, darfst du sie schneiden, wenn nein, dann eh nicht.

ausserdem gilt es die baumschutzverordnung deines bundeslandes zu beachten.. normalerweise darf in der brutzeit nix geschnitten werden