Gebrauchtwagenverkauf- wer darf Kaufvertrag unterschreiben?
Ich möchte meine altes Auto verkaufen und habe mir dafür Angebote von ein paar "fliegenden Händlern" eingeholt. Das Auto läuft auf meine Mutter, um Kosten bei der Versicherung zu sparen. Wer darf nun den Kaufvertrag unterschreiben?? Ich (die Versicherung und Steuer bezahlt) oder sie , weil sie im Fahrzeugschein als Besitzerin steht??
5 Antworten
du kannst den kaufvertrag im auftrag unterschreiben. zum verkauf des autos empfiehlt sich die schriftliche vollmacht deiner mutter. sie ist schließlich offiziell die halterin.
Entweder unterschreibt Deine Mutter oder sie erstellt Dir eine Vollmacht für den Verkauf.
weil sie im Fahrzeugschein als Besitzerin steht?
Du meinst wohl Fahrzeugbrief.
Dort steht niemals der Besitzer, sondern der Halter. Besitzer kann auch die finanzierende Bank sein.
du kannst der kaufvertrag auch unterschreiben .
Einfach I.A.(Im Auftrag) und deine unterschrifft und der das auto kauft intersiert sich bestimmt nicht wer da unterschreibt denke es ist ja kein 100000€ auto .
ist kein Große sache.
verkaufen darf n u r der besitzer. es sei denn du hast eine schriftliche vollmacht
gehb eine anonce auf bei einem "fliegenden händler"wirst du über den tisch gezogen und bekommst mit sicherheit zu wenig geld
Deine Mutter ist Halterin des Fahrzeugs, sie muß den Kaufvertrag unterschreiben!
Nein! Sie muß unterschreiben oder wie du sagst, eine Vollmacht ausstellen! Aber ohne diese, kann er das Auto nicht verkaufen!
wieder falsch! das fahrzeug kann JEDER im auftrag verkaufen. das machen übrigens auch sehr viele händler. eine schriftliche vollmacht macht die angelegenheit nur besser durchschaubar für den käufer. die ausgabe des kfz-briefs ist entscheidend. unabhängig vom darin eingetragenen namen.
nein. das ist falsch.