Wem gehört ein Gegenstand?
Wem gehört ein Gegenstand, dem, der auf der Rechnung steht, oder dem, der ihn nachweislich bezahlt hat? Kontoauszüge liegen vor. 10 Monate zusammen gelebt, da er kein Geld hatte, hab ich diese Rechnung überwiesen, es war keine Schenkung, ich habe auch keine Rückzahlung erhalten. Beide haben ihn genutzt. Nun hat er sich von mir getrennt und bezichtigt mich des Diebstahls, weil ich den Gegenstand mitgenommen hab. Dabei war die Rechnung noch sehr viel höher, als nur dieser Gegenstand, das alles hab ich nie von ihm zurück bekommen. Frage: gehört der Gegenstand mir? (Nachweislich bezahlt durch Überweisung?) oder ihm? (Rechnung steht auf seinen Namen?)
1 Antwort
War es ein Onlinekauf? Grundsätzlich hat die Bezahlung (bzw. das zahlen überhaupt) nichts mit dem Eigentum zu tun.
Vgl. § 929 S. 1 BGB: Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.
Nach deinen Infos hier würde ich sagen er ist Eigentümer. Ein Dieb bist aber trotzdem nicht. Ich würde folgendes empfehlen. Du hast einen Anspruch auf Rückzahlung nach berechtigter GoA oder Bereicherungsrecht. Solange er nicht zahlt machst du von deinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch. Schlag ihm vor er soll zahlen, dann bekommt er es oder er überlässt es dir und die Sache ist vergessen. Wenn beides nicht klappt dann lass ihn klagen.