wem gehört rechtlich gesehen ein gerät wenn man die rechnung gerade am bezahlen ist
10 Antworten
Wem die gekaufte Ware gerade gehört hat mit der Bezahlung nicht unbedingt etwas zu tun.
Zuerst einigt man sich mit dem Verkäufer über den Kaufpreis und dann wird die Ware übergeben (übereignet). Ab diesem Moment gehört einem also ein gekauftes Gerät, auch wenn man die Rechnung noch nicht bezahlt hat. Es ist aber durch die Einigung schon eine Verpflichtung zur Zahlung entstanden, die der Verkäufer notfalls auch einklagen kann.
Trotzdem gehört einem das Gerät ab der Übergabe der Ware, nicht ab der Bezahlung der Rechnung.
Einzelheiten zu diesem Vorgang kannst du im Wikipedia-Artikel "http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip" nachlesen.
"Die Ware bleibt bis zur entgültigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers." so, oder so ähnlich ist es oft in den Geschäftsbedingungen zu lesen. Ob es rechtlich einwandfrei ist und vor Gericht Bestand hätte, weiß ich nicht.
ok danke
Die Bezahlung einer Ware hat mit dem Eigentum an einer Ware nichts zu tun. Man kann bezahlen, der Verkäufer gibt die ware aber einem nicht, dann gehört die einem auch nicht. z.b. Ebay Betrüger. Ich habe zwar nen Anspruch, aber die Ware selber gehört noch dem bisherigen Eigentümer. Erst wenn er die Ware übergeben hat wechselt sie den Eigentümer. D.h auch ein Verkäufer kann einem die Ware schon übergeben, und demjenigen gehört sie schon vollständig, der Kaufpreis kann dann im nachhinein verlangt werden. Das ist BGB- Recht was in den AGB steht hat aber natürlich (mit ausnahmen) Vorrang.
vielen dank
Bis zur vollständigen Bezahlung eines Artikels gehört eben dieser Artikel dem VERkäufer.
dem verkäufer. kann man z.b. in den AGB lesen, dass der gegenstand bis zur letzten rate eigentum des verkäufers ist.
wenn die agbs am ort des vertragsabschlusses nicht ausliegen/eingesehen werden können, sind sie nichtig...