Wem gehört das Konzept (Arbeitgeber vs. ArbeitnehmerIn)?
Hallo!
Wenn ich ein Konzept für die Entwicklung eines Produktes (Softwareanwendung / Medienkonzeption) schreibe und diese Idee dem Arbeitgeber zeige und halt finde, man kann sie ganz gut im Unternehmen umsetzen... welche Rechte habe ich an dem Konzept?
Ich glaube das ist noch wichtig: Das Konzept ist absolut nicht im Rahmen des vertraglich vereinbarten Aufgabengebietes entstanden und war auch keine Anregung durch den Arbeitgeber da. Es entstand komplett privat.
Das ist bestimmt echt komplex, oder? :/
Danke!
4 Antworten
- Hast du das Konzept im Rahmen deiner Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber gefunden?
- Hast du es während deiner Arbeitszeit gefunden?
- Bist du für diese Tätigkeit / Arbeit entlohnt worden?
Bei dreimal JA dürfte die Antwort klar sein.
Viele Grüße
Michael
"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: [...]" Bitte weiterlesen in UrhG § 2 Geschützte Werke.
"Konzepte" sind da nicht erwähnt. Also muss man schon schauen, ob in diesen Konzepten ein geschütztes Werk steckt.
Für reine Business-Pläne á la "zuerst entwickeln wir eine Software, die das und das kann, dann vermarkten wir diese so und so" gibt es keinen Schutz.
Dafür müsste man also eine Nutzungsvereinbarung treffen, am besten vorab in Form eines BGB Werkvertrag und ähnliche Verträge oder Dienstvertrag und ähnliche Verträge.
Falls aber nach Treu und Glauben dafür auch ohne solch einem Vertrag ein Nutzungsentgelt fällig ist, kann man das auch mit Aussicht auf Erfolg einklagen.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du diese Konzept während deiner bezahlten Arbeitszeit entwickelt hast, gehört es dem Geldgeber.
Was du in deiner Freizeit machst, ist natürlich etwas anderes.
Danke! Es entstand in der Freizeit und ich wurde nicht dafür bezahlt es zu formulieren.
Wenn es in der Freizeit entstanden ist gehört es dir.
Hallo, Danke für die Antwort! Ich kann es drei Mal mit "Nein" beantworten :)