Wem gehört das Konzept (Arbeitgeber vs. ArbeitnehmerIn)?

4 Antworten

  • Hast du das Konzept im Rahmen deiner Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber gefunden?
  • Hast du es während deiner Arbeitszeit gefunden?
  • Bist du für diese Tätigkeit / Arbeit entlohnt worden?

Bei dreimal JA dürfte die Antwort klar sein.

Viele Grüße

Michael

kaffeesonne 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 19:15

Hallo, Danke für die Antwort! Ich kann es drei Mal mit "Nein" beantworten :)

19Michael69  26.06.2019, 19:49
@kaffeesonne

Dann musst du mit deinem Arbeitgeber sprechen und mit ihm verhandeln.

Gruß Michael

"(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere: [...]" Bitte weiterlesen in UrhG § 2 Geschützte Werke.

"Konzepte" sind da nicht erwähnt. Also muss man schon schauen, ob in diesen Konzepten ein geschütztes Werk steckt.

Für reine Business-Pläne á la "zuerst entwickeln wir eine Software, die das und das kann, dann vermarkten wir diese so und so" gibt es keinen Schutz.

Dafür müsste man also eine Nutzungsvereinbarung treffen, am besten vorab in Form eines BGB Werkvertrag und ähnliche Verträge oder Dienstvertrag und ähnliche Verträge.

Falls aber nach Treu und Glauben dafür auch ohne solch einem Vertrag ein Nutzungsentgelt fällig ist, kann man das auch mit Aussicht auf Erfolg einklagen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du diese Konzept während deiner bezahlten Arbeitszeit entwickelt hast, gehört es dem Geldgeber.

Was du in deiner Freizeit machst, ist natürlich etwas anderes.

kaffeesonne 
Beitragsersteller
 26.06.2019, 19:16

Danke! Es entstand in der Freizeit und ich wurde nicht dafür bezahlt es zu formulieren.

Wenn es in der Freizeit entstanden ist gehört es dir.