Darlehen vom Arbeitgeber trotz Insolvenz?

6 Antworten

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Moin,

du kannst mit deinem pfändungsfreien Einkommen machen was du willst, Nippes kaufen, versaufen, in n Puff bringen, völlig egal.

Wenn dein Chef dir Geld leiht, zieht der das eh vom Nettolohn wieder ab.

Der führt genauso wie vorher an den Inso-Verwalter ab.

Aus dem pfändungsfreien Einkommen zahlste dann das Darlehn an den Chef zurück.

Solche Darlewhn gibt die Arge jeden Tag, meistens für Stromrückstände usw.

Da wird das dann auch von den Hartz 4 Leistungen zurückgeführt.

Mismid  22.10.2011, 19:44

das ist so nicht richtig! Erfährt ein Altgläubiger davon, dass er neue Schulden gemacht hat, kann er seiner Restschuldbefreiung widersagen und damit leben die alten Schulden sofort wieder auf und bleiben bestehen. Ein zweites Insolvenzverfahren ist dann frühestens nach 10 Jahren wieder möglich http://www.ra-franzke.de/beratung/verbraucherinsolvenz/faq/neue-schulden.html

Meinereiner67  22.10.2011, 20:05
@Mismid

Und nochmal:

der kann mit seinem pfändungsfreien Einkommen machen was er will.

Verlangen kann ein Altgläubiger ja was er will.

Der verlangt ja auch sein Geld und kriegts nicht.

Solange wie der Inso-Schuldner seine neuen Verpflichtungen aus dem pfändungsfreien Einkommen zuverlässig bedient, wird dem von KEINEM Gericht der Welt die RSB versagt. - warum denn auch?

Der Inso-Schuldner geht ja streng genommen mit jedem Mietvertrag o. jedem Versicherungsvertrag neue Verbindlichkeiten ein.

Wenn man solchen Diskussionen aus dem Weg gehen will nennt der chef das nicht Darlehn o. Kredit, Sondern Lohnvorschuss.

Problematisch werden Neuverbindlichkeiten nur dann, wenn nicht gezahlt wird und n Neueintrag in der Schufa fällig ist. Davon müsste der Altgläubiger aber dann auch erstmal erfahren.

Aber deshalb wird noch keine RSB versagt.

Wenn das einer beantragen kann, dann wäre das der Neugläubiger.

Dazu müsste der Inso-schuldner den aber über seine Finanziellen verhältnisse getäuscht haben.

Wenn dem Neugläubiger die Inso bekannt ist und der dem trotzdem Geld leiht, macht sich der Inso-Schuldner nicht strafbar z.B. wegen Eingehungsbetrug.

Wenn der Inso-Schuldner das verheimlicht, o. Falschangaben macht, um an n Vertragt, o. n Kredit zu kommen, dann kann selbstverständlich die RSB versgt werden.

Verbindlichkeiten, die zuverlässig aus dem pfändungsfreien Einkommen bedient werden, benachteiligen die Inso-Masse und damit die Inso-Gläubiger nicht.

Deshalb ist das kein Problem.

Mismid  22.10.2011, 20:31
@Meinereiner67

wenn du darauf Garantie gibst, dann weiß ja der Fragesteller wen er belangen kann wenn es nicht stimmt und er sein Leben lang verschuldet bleibt

Meinereiner67  22.10.2011, 22:01
@Mismid

Das stimmt aber, deshalb werde ich nicht belangt.

Es ist nur wichtig, dass die Inso-Masse nicht benachteiligt wird.

martello  23.10.2011, 10:43
@Mismid

Du hast Recht Mismid.Meiner seiser gibt meist nur Frühstücksfernseher tips weiter die er aufgeschnappt hat. Wer Geld hat für den Puff kann auch seine Schulden schneller abbauen.

joeblack111 
Beitragsersteller
 24.10.2011, 13:08
@Mismid

Hast du den Link auch gelesen??? Die Insolvenz und damit die Aussicht auf Restschuldbefreiung ist nicht automatisch hinfällig, wenn Sie neue Schulden machen.

Meinereiner67  24.10.2011, 16:46
@joeblack111

genauso ist das.

Neuverbindlichkeiten müssen aber unbedingt zuverlässig aus dem pfändungsfreien Einkommen bedient werden, dann ist das überhaupt kein Problem.

Wenn die Schuldenspirale mit Mahnbescheiden, Titel, Schufa, Gerichtsvollzieher, Pfändungen, neue eidesstattliche Versicherung usw. allerdings wieder los geht, kann das aber durchaus problematisch werden.

nein , darf man nicht. Auch hier hat dann der Treuhänder noch ein Wort mit zu reden, da ja sämtliche Gläubigerschulden , auch Anwaltskosten , über Ihn laufen. Zudem , würde ich es erst gar nicht versuchen , ein weiteres Darlehen aufzunehmen, wenn man schon Insolvent ist ?, desweiteren kann auch durch solche Sachen , weitere Kreditaufnahme die weitere Insolvenz verwehrt , bzw auch versagt werden. Ob sich das lohnt , glaube ich nicht.

joeblack111 
Beitragsersteller
 24.10.2011, 12:38

Also.... Darf man eben doch. Ich hab so eben mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen und es ist überhaupt gar kein Problem ein Darlehen von meinem Arbeitgeber aufzunehmen. Und auch meinen Anwalt darf ich bezahlen da diese kosten neu entstanden sind und eben nicht der Insolvenzmasse angehören.

Wolfenmond1806  27.10.2011, 13:30
@joeblack111

dann kannst Du es ja machen . Wenn einer meint, sich in der Inso noch mehr auf - zulasten , ist das sein Problem und hat es anscheinend nicht begriffen ? Ist dann aber auch von TH zu TH unterschiedlich. Ich würde es jedenfalls nicht machen , jeder , wie er meint.

nein, solange du in Insolvenz bist, darfst du nicht mal dran denken, sonst ist deine Insolvenz sofort beendet!!! Dann mu0t du alles auf einmal zurückzahlen

joeblack111 
Beitragsersteller
 22.10.2011, 18:53

Was jetzt Ja oder nein?

joeblack111 
Beitragsersteller
 22.10.2011, 18:58
@Lexa1

Ich hab 2 möglichkeiten....

Ich zahl meinen Anwalt oder ich Zahl zu unrecht Schmerzensgeld.

Ein Porsche kann ich mir kaufen aber ein Darlehen nicht...Laut Insolvenz-Verwalter

Mismid  22.10.2011, 19:15
@joeblack111

wenn du Geld für ein Porsche hast, kannst du ja auch deine Anwalt bezahlen! Man braucht übrigens nicht unbedingt einen Anwalt um Recht zu bekommen. Das eine hat mit dem anderen ja nicht unbedingt was zu tun. Ansonsten gibt es auch Prozesskostenbeihilfe, falls du kein Geld hast! Wenn du Schmerzensgeld zahlen mußt, dann weil ein Richter dich für schuldig erklärt hat. Das wird sich durch einen Anwalt auch nicht ändern. Es kommt immer drrauf an ob du wirklich unschuldig bist oder dich nur unschuldig fühlst

Meinereiner67  22.10.2011, 19:28
@Mismid

völliger Quatsch

Meinereiner67  22.10.2011, 19:35
@Mismid

selbstverständlich darf der Neue Verbindlichkeiten eingehen, der muss die nur Zurückzahlen.

Mismid  22.10.2011, 19:39
@Meinereiner67

falsch! Nicht in der Wohlverhaltensphase!!!!!! Da sind sämtliche neue Schulden nicht erlaubt und führen unwillkürlich zum Ende der Insolvenz. Dann muß er alles gleichzeitig zurückzahlen und seine Schulden verjähren nicht mehr

Meinereiner67  22.10.2011, 20:13
@Mismid

wo steht das denn?

martello  23.10.2011, 10:45
@Mismid

Stimmt auch Mismid Schmerzensgeld und Geldstrafen aus Verbrechen müssen bezahlt werden und fallen nicht in die INSOLV.

martello  23.10.2011, 10:50
@Meinereiner67

Du erzählst hier immer mehr Mist Niemand darf Verbindlichkeiten eingehen wenn er in Insolv.ist. Zudem steht es auch 10 Jahrein der Schufa. 7 Jahre Insolv.und 3 jahre der Titel das Restschuld erteilt wurde.

Meinereiner67  23.10.2011, 20:48
@martello

kauf dir mal n Buch

Schmerzensgeld verbrennt in der Inso, wenn es nich aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handling begründet ist.

joeblack111 
Beitragsersteller
 24.10.2011, 12:40
@Mismid

Also.... Darf man eben doch. Ich hab so eben mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen und es ist überhaupt gar kein Problem ein Darlehen von meinem Arbeitgeber aufzunehmen. Und auch meinen Anwalt darf ich bezahlen da diese kosten neu entstanden sind und eben nicht der Insolvenzmasse angehören.

joeblack111 
Beitragsersteller
 24.10.2011, 12:58
@Meinereiner67

Schmerzensgeld verbrennt in der Inso! Heißt das: Sollte ich im Fall der Fälle doch verurteilt werden muss ich kein Schmerzensgeld an die Person bezahlen... In meinem Fall geht es um Nothilfe.

Meinereiner67  24.10.2011, 16:59
@joeblack111

Moooment!

Genau lesen.

§ 302 InsO

Dabei geht es explizit um vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen.

Wenn in deinem Urteil nicht Vorsatz steht, verbrennt das in der Inso, vorausgesetzt die forderung ist vor der Inso entstanden.

Ich will jetzt nicht Körperverletzung u. Notwehr ausdiskutieren, das soll dein Anwalt machen.

Es gibt jedoch auch die "irrige Annahme einer Notwehrlage"

Das ist aber was für Winkeladvokaten.

Sowas kewnne ch auch, ich hab mal einem mit nem Bierkrug n Scheitel gezogen.

Die Anklage hieß dann gefährliche Körperverletzung.

Bevor ich mich hauen lasse, brat ich doch dem Anderen einen über, is doch wohl klar.

Warum gabs denn kein PKH?

joeblack111 
Beitragsersteller
 26.10.2011, 12:24
@Meinereiner67

Mein Anwalt meinte das mir in meinem Fall kein PKH zu steht. Es geht in der Tat um gefährliche Körperverletzung. Nur das nicht ich sondern mein Freund von 5 Leuten verprügelt worden ist und als ich vom Bier holen zurück kam und das gesehen hab bin ich natürlich direkt dazwischen gegangen. Leider hatte ich die Biere in der Hand und einer von Ihnen hat es gegen den Kopf bekommen. Ich hab nicht geschlagen.

django09  22.10.2011, 18:51

Seh ich genau so

Sag mal, wozu hast du einen Insolvenzberater? Der kann dir am besten und auch ganz genau sagen, was du darfst und nicht darfst.

Meinereiner67  22.10.2011, 19:36

Was ist ein Insolvenzberater?

Ich würde mal sagen nein, es ist ja abzusehen, dass du das Darlehen ja gar nicht zurückzahlen kannst, da du ja schon insolvenz angemeldet hast!

joeblack111 
Beitragsersteller
 22.10.2011, 18:55

Mein Verwalter sagt so lange ich alles neue bezahle ist alles okay und ich könnt mir tehoretisch auch nen Porsche kaufen. Wenn ich jemand finde der mir einen verkauft.

Mismid  22.10.2011, 19:16
@joeblack111

warum sollte dir jemand keine verkaufen, wenn du das Geld bar auf den Tisch legst?

Wolfenmond1806  22.10.2011, 19:30
@joeblack111

was völliger Blödsinn ist. Während der Inso weitere Ratenzahlung ? geht gar nicht, ausserdem , sobald es über die Schufa läuft , geht es eh nicht , da Inso = Negativeintrag bedeutet