Kann ich auf meine vertraglich vereinbarte 40 Std. Woche bestehen?
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 40 Std. Woche mit einem Festgehalt, ohne Angabe von einer monatlichen Stundenanzahl. Jetzt sagt mein Arbeitgeber ich müsste eine Regelarbeitszeit von 173,33 Std. ableisten, kann er das so einfach?
6 Antworten
ich müsste eine Regelarbeitszeit von 173,33 Std. ableisten
Dann sag Deinem AG, dass Du das mit einer 40-Stunden-Woche tust.
Diese 173,33 Stunden sind die Durchschnittsstunden/Monat. Da Dein Gehalt jeden Monat gleich ist, musst Du dafür in manchen Monaten mehr, in anderen weniger arbeiten. Maßgebend ist die Wochenarbeitszeit von 40 Stunden die einzuhalten ist.
Wahrscheinlich ist Deinem AG bei diesem kurzen Monat Februar mit nur 20 Arbeitstagen aufgefallen, dass das ja nur 160 Stunden sind und Du das normale Gehalt bekommst. Frag ihn doch mal, ob Du z.B. im Juli bei 23 Arbeitstagen (184 Stunden) nach den geleisteten 173,33 Monatsstunden nicht mehr arbeiten brauchst. Auch bei 22 Arbeitstagen/Monat musst Du mehr als diese 173,33 Stunden arbeiten. Wie gedenkt Dein AG das dann auszugleichen?
Die Regelarbeitszeit von 173,33 Stunden erreichst du mit deinen vertraglich vereinbarten 40 Stunden pro Woche auf den Punkt genau.
Da das Jahr 52 Wochen hat,du pro Woche 40 Std. arbeitest,ergibt sich eine Jahresleistung von 2080 Stunden,pro Monat sind das dann genau 173,33 Stunden.
Da es für evtl.Krankheit,Feiertage und Urlaub die gesetzliche Entgeltfortzahlung gibt,muss man von der Jahresarbeitszeit auch nichts abziehen.
Wenn man eine 40 h /Woche auf einen Monat hochrechnet, kommt man auf durchschnittlich 173,33h pro Monat. DURCHSCHNITTLICH. Nicht jeder Monat hat gleich viele Arbeitstage, es gibt Feiertage usw. Das ist auch der Grund warum man mit 40h pro Woche und nicht 173,33h pro Monat rechnet.
Es ist ein Thema für einen Arbeitsrechtler, ich kann nur Vermutungen äußern, Überstunden sind immer irgendwie mit drin aber Überstunden dürfen nicht zum Dauerzustand werden, zumindest offiziell und was im Vertrag steht das zählt erstmal.
Aber wie gesagt ich bin kein Jurist.
Vertrag ist Vertrag,ansonsten Vertragsbruch. Allerdings gibts auch Ausnahmen wie Katastrophenfälle oder dergl. das musste mitspielen sonst nicht