Wem gehört das Kindergeld,dem Kind oder der Mutter?
Hi
Also ein Sohn hat eine Behinderung, bekommt Kindergeld , das geht bei der Mutter auf das Konto ein. Der Sohn wohnt allein.
Nun haben die beiden Streit und die Mutter rückt mit dem Kindergeld nicht raus,nur wenn er sich entschuldigt.
Wem gehört das Geld?
Die Mutter rückt nur mit dem Kindergeld raus, wenn er das anfordert sonst nie.
Wird das an Sozialleistungen angerechnet?
10 Antworten
Kindergeld ist eine steuerliche Entlastung für die Eltern. Auch wenn es Kindergeld heißt, bekommen es nicht die Kinder. Es soll allerdings für die Kinder verwendet werden. Davon kaufen die Eltern dann Essen, bezahlen Miete etc. aber dafür reicht das Kindergeld unterm Strich niemals...
Erst wenn das Kind ausgezogen ist und noch Anspruch auf Kindergeld hat, kann es das Kindergeld auf sich abzweigen lassen, wenn die Eltern nicht mindestens Unterhalt in Höhe des Kindergelde zahlen.
Naja die Mutter zahlt keinen Unterhalt ,sagt das Kindergeld steht ihr zu. Sie sagt sie habe kein Geld um Unterhalt zu bezahlen. Sie will das Kindergeld lieber für sich behalten.
Wurde gerade der Text geändert???
Der behinderte Sohn kann das Geld auf sich abzweigen lassen... Und ja: je nachdem welche Sozialleistungen er bekommt, kann es angerechnet werden...
solange der Sohn keinen Abzweigungsantrag gestellt hat, gehört das KG den Erziehungsberechtigtetn
Wenn die Mutter und der Sohn Sozialleistungen wie z.B. ALG - 2 ( Hartz - lV ) nach dem SGB - ll oder der Sohn Grundsicherung vom Sozialamt nach dem SGB - Xll beziehen, dann hat nicht wirklich einer von beiden etwas davon, denn dann würde es auf den jeweiligen Bedarf als Einkommen angerechnet.
Sollte die Mutter keine Leistungen beziehen, der Sohn nicht mehr bei einem Elternteil leben und von den Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen, kann das Kind bei der Familienkasse einen schriftlichen ( findet man im Internet zum ausdrucken ) Antrag auf Abzweigung stellen.
Nur dann gilt es wie gesagt als sonstiges Einkommen und würde dementsprechend auf die Leistungen angerechnet, bei ALG - 2 könnte dann ohne Erwerbseinkommen min.30 € Versicherungspauschale in Abzug gebracht werden, beim Sozialamt nach dem SGB - Xll gibt es diese Pauschale nicht.
Da müsste man dann schon nachweisen das tatsächlich Beiträge für angemessene Versicherungen gezahlt werden, sofern diese nicht schon bei anderem Einkommen wie z.B. Rente berücksichtigt würden.
Wenn man eine eigene Wohnung hat, dann hat man in der Regel ja zumindest auch eine Hausratversicherung und ggf.auch noch eine private Haftpflicht.
Im ALG - 2 Bezug muss man z.B. diese genannten Versicherungen nicht haben, könnte dann aber trotzdem min. diese 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen, wenn man keine Freibeträge auf andere Einkommen berücksichtigt bekommt.
Die Beiträge zahlt dann in der Regel der Mieter selber.
Bekommt das Kind aber Leistungen vom Sozialamt nach dem SGB - Xll und nicht ALG - 2 nach dem SGB - ll vom Jobcenter, dann gibt es diesen pauschalen Freibetrag für Versicherungen nicht.
Er müsste dann dem Sozialamt nachweisen das er tatsächlich Beiträge für angemessene Versicherungen zahlen muss, die Beiträge müsste er dann als Mieter in der Regel natürlich auch selber zahlen, nur würden diese Beiträge dann von Einkommen wie z.B. Rente oder Kindergeld abgezogen, dadurch würde sich dann also sein anrechenbares Einkommen nochmals verringern.
Das ist grundsätzlich für die Eltern. Es ist ein staatlicher Anreiz, damit es Eltern als Eltern eben leichter haben!
Ja aber sie zahlt keinen Unterhalt , er wohnt nicht bei ihr. Für was braucht die das Geld?
wenn das kind ausgezogen ist und die eltern nicht mind. unterhalt in höhe des kindergeldes zahlen, kann kind kindergeld abzweigen lassen.
Welche Versicherungen müssen gezahlt werden ? Wer zahlt es ,die Eltern ?