Mutter hat kindergeld einbehalten?
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich bin 19, in einer Ausbildung und habe seit dem April.2019 meine eigene Wohnung.
Weil ich mich beim Amt nach finanzieller Unterstützung erkundigt habe, habe ich erfahren das ich noch kindergeldbekomme wovon ich bis heute allerdings nichts gesehen habe. Ich und meine Mutter haben kein gutes Verhältnis und sie verweigert sich mir sowohl das kindergeld als auch sämtliche Unterlagen auszuhändigen.
Was kann ich tun?
Meine mutter ist Arbeitslos und erhält Sozialleistungen ist sie dennoch dazu verpflichtet mir das in den vergangenen Monaten angefallene kindergeld zurück zuzahlen bzw habe ich im allgemeinen überhaupt einen Anspruch auf Nachzahlung?
Danke
5 Antworten
Hallo,
du mußt nur den "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" bei der zuständigen Famienkasse stellen mit dem Formular hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba013104.pdf
Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 😅
Meine mutter ist Arbeitslos und erhält Sozialleistungen
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schildere dies dem Amt und frag wenn sie z.B. Harz4 bekommt ob sie was zahlen muß. Wenn jemand unter Selbstbehaltsgrenze ist kann es sein dass er für Erwachsene Kinder nicht zahlen muß.
Falls deine Mutter Harz4 bekommt wird ihr das Kindergeld vom Bedarf angerechnet.
Wenn sie deshalb schon weniger H4 bekommt wird sie das Geld auch behalten
Auf Nachzahlung von deiner Mutter hast du keinen Anspruch. Du musst das Kindergeld, für dich , extra beantragen und Unterhalt von deinen Eltern einklagen.
Einen Paragraphen gibt es dafür nicht, man erwartet es. Wie geschrieben, du bist Volljährig und musst dich um Erhalt, deiner dir zustehenden Einkünfte, selber kümmern. Für den Unterhalt gibt es einen Paragraphen, aber den must du einklagen.
Ab dem 18 Lebensjahr musst du evtl.zustehende Unterhaltsansprüche selber bei beiden Elternteilen geltend machen, dazu gehört sie nachweislich zum Unterhalt aufzufordern.
Wenn deine Mutter also ALG - 2 ( Hartz - lV ) bezieht und keinen Unterhalt zahlen kann und du auch vom Vater nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, hättest du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Abzweigung stellen müssen.
Dankeschön
Dankeschön
Bitteschön
Hast du nicht !
Du hättest nach deinem Auszug bei der Familienkasse einen schriftlichen Antrag auf Abzweigung stellen müssen, dann hätte man nach Eingang deines Antrags bis zur endgültigen Klärung die Zahlung deines Kindergeldes eingestellt und wenn es dir dann zugesprochen worden wäre, hättest du eine Nachzahlung ab Einstellung von der Familienkasse bekommen.
Deine Mutter hat durch dein Kindergeld nicht wirklich einen Vorteil, weil es dann als ihr Einkommen auf ihren bzw.den Bedarf der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet wird.
Sie könnte dann im Regelfall pro Monat nur 30 € Versicherungspauschale vom Kindergeld in Abzug bringen, wenn sie nicht schon durch anderes Einkommen Freibeträge berücksichtigt bekommen würde.
1 Wende dich einfach selber an die Kindergeld Kasse und stelle den Antrag auf Abzweigung Dan bekommst du das Geld auf dein Konto!
2 Unterhalt hat nichts mit Kindergeld zu tun außerdem bekommst du es auch nur bis zum ende deiner Ausbildung!
Aber es heißt doch das meine Mutter sobald ich alleine wohne und eine Ausbildung mache dazu verpflichtet ist mir das Kindergeld bzw unterhalt in Höhe vom kindergeld zukommen lassen muss da sie bis ich 25 bin Unterhaltspflichtig ist oder hab ich das falsch verstanden