Vater verstorben was ist jetzt mit dem Kindergeld?

4 Antworten

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Wenn dein Bruder eine Behinderung hat und dein Vater der Antragsteller war und dieser schon seit 3 Jahren verstorben ist, dann kann es mit der Familienkasse aber mächtig Ärger geben.

Denn dann wurde Kindergeld über die ganze Zeit zu Unrecht bezogen !

Deine Mutter hätte schon gleich nach dem Tod des Vaters dies der Familienkasse mitteilen müssen und einen neuen Antrag stellen müssen.

Es kann dann also passieren das es hier zur Rückforderung kommt und dann hättet ihr noch Glück gehabt, könnte nämlich auch noch eine Anzeige und zumindest eine Geldstrafe folgen.

Das klingt zwar komisch, aber dein Vater war der Antragsteller und somit der Kindergeldberechtigte, was nach dem Tod ja nicht mehr der Fall gewesen ist und somit könnte es die Familienkasse als zu Unrecht bezogenes Kindergeld auslegen.

isomatte  12.06.2020, 05:05

Danke dir für deinen Stern !

Lumpie100 
Beitragsersteller
 11.06.2020, 23:57

Wo mein Vater verstorben ist, habe ich bei der Familienkasse angerufen, und Kindergeld abemeldet. Von daher gibt es kein Ärger.

Dennoch, danke für deine hilfreiche Antwort :)

isomatte  12.06.2020, 05:10
@Lumpie100

Wenn das Kindergeld dann eingestellt wurde, dann ist ja alles im grünen Bereich.

Warum habt ihr denn dann nicht schon lange einen neuen Antrag gestellt ?

Denn wenn dein Bruder wegen seiner Behinderung die Voraussetzungen fürs Kindergeld ab 18 erfüllt hat, also seinen Lebensunterhalt wegen dieser Behinderung nicht selber bestreiten konnte, dann ist euch aber eine große Summe verloren gegangen.

Kindergeld gibt es nämlich seit 2018 nur noch rückwirkend für max.6 Monate gezahlt.

Wieso bekommt es nicht schon die Mutter?

Man ist als Eltern Anspruchberechtigt

Habt ihr den Tod schon mit geteilt?

informiere die Familienkasse dass das Kindergeld ab jetzt auf andere Kontonummer sprich das deiner Mutter eingezahlt werden soll weil dein Vater verstorben ist.
Es kann sein dass sie dann Totenschein also Kopie haben wollen

Maleficent666  02.06.2020, 16:41

U dann kanns ärger geben?

So nach 3 Jahren?

newcomer  02.06.2020, 16:54
@Maleficent666

ich denke nicht dass es Ärger gibt.
Anscheinend hatte Fragant und Vater gemeinsames Konto wo bisher das Kindergeld eingezahlt wurde.
Das einzige was sich ändert ist die Bankverbindung

Maleficent666  02.06.2020, 17:02
@newcomer

Das könnte natürlich, sein

isomatte  03.06.2020, 04:08
@newcomer

Das hat nichts mit der Bankverbindung zu tun, entscheidend war wer den Antrag auf Kindergeld gestellt hat und das war der Vater und den gibt es nun schon seit 3 Jahren nicht mehr, also kann ihm auch seit dieser Zeit kein Kindergeld mehr für das Kind zugestanden haben.

Die Familienkasse könnte das dann also zu Unrecht bezogenes Kindergeld ansehen und dann käme zumindest eine Rückforderung auf sie zu, wenn in diesem Zeitraum weiterhin Kindergeld bezogen wurde.

Da gibt es nur 1 Sinnvolle Antwort und sowas von simpel umzusetzen. fragt da wo das Problem liegt bei der Familienkasse.