Welpenverkauf rückgängig machen
Hallo Freunde, brauche dringend einen Rat von euch.wir haben Hundewelpen(Hobbyzucht) zu verkaufen.Eine Familie war bei uns ,und war auf den ersten Blick auch in Ordnung.Wir dachten ,das man den Leuten wohl einen Hund geben könnte.Die familie wollte sich zwischendurch öfter hören und sehen lassen.Dieses tat sie leider 3 Wochen nicht.Leider hat nun der welpe schwer Durchfall bekommen,worüber ich die Familie natürlich in Kenntnis setzen mußte.Als ich dieses Tat ,würde ich von der Frau gleich angepöbelt,und sie würde den Hund abholen wollen.Ich sagte zu ihr ,das ich auf keinen Fall ein Tier rausgebe ,was Durchfall hätte.Dann fing sie gleich an zu schreien,sie würde den Hund sofort haben wollen,den Durchfall würde sie schon in den Griff bekommen.Nachdem sie dann mit der Polizei und Anwalt drohte war klar,sie bekommt den Hund nicht.Nun hat die Familie eine Anzahlung gemacht von 50 Euro (Kaufpreis 450)und dafür nur eine Quittung bekommen, wie folgt: Anzahlung französische Bulldogge 50 euro,mit meiner Unterschrift.Kann ich von diesem mündlichen Verkauf zurücktreten,und wenn ja ,wie?Wollte ihr ihre Anzahlung zurückgeben ,das wollte sie aber nicht. Danke im vorraus,für evtl.Antworten
8 Antworten
noch ist es dein tier. ich denke mal den kaufvertrag schließt ihr erst ab, wenn das geld ganz da ist oder? wenn die das geld nicht wieder haben will gut okay dann überweise es ihr ( falls du kontodaten hast ) oder schicke es per briefboten zu ihr. ich kann verstehen das du ihr das tier nicht geben willst. ist dein gutes recht. du kannst entscheiden wer deine tiere bekommt. anzahlung hip oder hop. du bist hier ganz klar im recht. wer weiß ob du überhaubt den rest vom geld sehen würdest. soll sie doch mit polizei und anwalt drohen. die lachen sich höchstens kaputt .
du kannst sogar ohne angabe von gründen diesen "mündlichen kaufvertrag" wie du es nenst zurücktreten. ein kauf ist erst abgeschlossen nach vertargsabschluss und wenn das geld ganz bei dir ist und das tier bei ihr wäre. vorher nicht.
Die gemachte und erhaltene Anzahlung gilt rechtlich als Kaufversprechen/Kaufzusage.
Aber hier sollte man im Interesse des Hundes denken und handeln!!!! Wenn das mit dem Durchfall wirklich stimmt, wurde der Hund doch hoffentlich dem Tierarzt vorgestellt?! Das (die Rechnung dessen z.B.) sollte der Frau doch als Beweis für die Erkrankung reichen und sie einige Tage auf einen dann - hoffentlich - gesunden Hund geduldig warten lassen!!!
Wer kauft freiwillig ein krankes Tier??????
Übrigens ist das keine Hobbyzucht, sondern wahlloses Vermehren ohne Rückendeckung. Wärst Du jetzt in einem Zuchtverein für diese Rasse, hättest Du nicht nur vernünftige Kaufverträge, sondern auch Fachleute im Hintergrund, die Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen (müssen). Ich hoffe Du lernst jetzt aus Deinen Fehlern.....
Das Gewährleistungsgesetz gilt auch für Deinen Welpenverkauf, hüte Dich also davor, einen (oder gar mehrere) kranke Welpen zu verkaufen!
Wieso eigentlich Durchfall?? Sind die Hunde wenigstens geimpft?
http://www.augen-auf-beim-welpenkauf.de/augenaufbeimwelpenkauf/nur-1-x-welpen
Haben Sie an die vertraglichen Bedingungen gedacht? In dem Moment, wo sie nur € 1,00 für einen Welpen erhalten, schließen Sie einen Kaufvertrag ab. Was ist dann mit der Gewährleistung? 1 Jahr, 2 Jahre, haben Sie sich über die rechtliche Seite informiert? Was ist z.B. wenn Sie nur 1 oder 2 kranke Welpen zurücknehmen müssen, weil man Ihnen beweisen kann, dass Sie kranke Welpne abgegeben haben? Schaffen Sie es, für diese Welpen oder Junghunde die medizinische Versorgung zu übernehmen? Über Jahre!
Hi fischerhundefan, auch wieder im Lande? Ich stimme dir wie üblich 1000% zu. L.G. Anne
DH!!
DH - im Übrigen würdest du dich nach dem Tierschutzgesetz strafbar machen, wenn du einen Welpen unter 8 Wochen von der Mutter trennst.
Anzahlung zurück und fertig!
Am Besten mal beim Tierschutzbund nachhorchen, wie man sowas am Besten anstellt.
Natürlich wäre es besser, wenn Sie in einem Zuchtverband wären, dieser würde Ihnen dort auch Hilfestellungen geben.
fischerhundefan hat zwar schon alles gesagt, was es zu deiner Frage zu sagen gibt, trotzdem möchte ich dir noch einen Tipp geben. Tritt schriftlich von deinen Verkaufsversprechen zurück und begründe das ausführlich. Du kannst auch noch in die Begründung das Verhalten der Kaufinteressentin am Telefon mit aufnehmen. Weder Polizei noch ein Anwalt werden dich, vorausgesetzt deine Angaben stimmen, dann wegen des Rücktrittes belangen.
einen kaufvertrag kann man innerhalb von 14 tagen rückgängig, unter besonderen umständen auch nach 14 tagen. diese umstände liegen bei dir ja vor bzw. bei der frau!
Züchten ist kein Pappenstiel, vermehren keine Kunst.
Man kann fischerhundefan nur zustimmen, ebenso Quasselstrippe9.
Katti1980, warum holen Sie sich keine anwaltlichen Rat, ist das zu teuer?
Ein stolzer Preis, Welpen aus einer Hobbyzucht/Vermehrung für 450,00 Euro.
http://www.augen-auf-beim-welpenkauf.de/augenaufbeimwelpenkauf/sie-brauchen-keine-papiere
Diesen Link können Sie gerne Ihren Welpenkäufer empfehlen.