Welpe angezahlt, Verkäufer tritt vom "mündlichen" Kaufvertrag zurück.
Hallo!
Hab mal eine Frage:
Eine Freundin von mir hat einen Welpen angezahlt. (Überweisungsbeleg liegt vor) Sie hätte den Welpen die nächsten Tage geholt. Der Verkäufer tritt jetzt vom Vertrag zurück, mit der begründung, dass meine Freundin schonmal einen hund wieder abgegeben habe, und das sie umzieht. (haben die züchter von einer anderen person erfahren) Und ihnen komme das nicht koscha vor. und darum bekommt sie den hund nicht! Wie sieht das rechtlich aus? kann sie den Hund einvordern?
lg
14 Antworten
Also ein Umzug an sich ist ja kein Grund. Wenn mir aber jemand erst erzählen würde er habe ein Haus mit Garten und verschwiegen dass er in die 5. Etage eines Miethauses zieht, dann würde ich das auch als Grund ansehen, den Welpen nicht zu geben.
Wenn durch den Umzug sich die Lebensumstände stark ändern, wurden ja falsche Tatsachen vorgespielt und sie hat den Welpen dann nur deshalb bekommen.
Je nach Rasse kann das eine große Rolle für den Züchter spielen. Auch ein Umzug ins Ausland kann da wichtig sein. Jemand der in den Osten zieht bekäme von mir keinen Welpen. Sicher kann man nie mit Sicherheit sagen, wo die Leute irgendwann hinziehen. Wenn aber von vornherein die Bedingungen ungünstig sind, dann gibt man als Züchter den Hund nicht ab.
Daumen hoch für den Züchter. Endlich mal einer der seine Verantwortung dem Tier gegenüber wahr nimmt. Deine Freundinn wird bestimmt die eingezahlte Summe zurückbekommen.
Nein kann sie nicht. Der Verkäufer muss Ihr die Anzahlung zurückerstatten aber auf den Welpen hat deine Freundin kein Anrecht. Mal ganz ehrlich unter diesen Umständen würde ich deiner Freundin auch keinen Welpen geben wenn ich den Züchter wäre! Jemanden der am umziehen ist und von den man erfährt das er schonmal einen Hund wieder abgegeben hat vetraut man schliesslich keinen seiner Welpen an!
Nun,
könnte man meinen das aus der Sichtweise des Züchters ,
lediglich eine Vor-Reservierung durch die Anzahlung erfolgt ist.
Ein Welpe kann ja aus verschiedenen Gründen nicht mehr übergeben werden können.
SUPER + Spricht für den Züchter
das er sich seine HH-Kandidaten auch auf Zuverlässigkeit+Eignung anschaut, weil es Ihm auf das Wohl +Wehe seiner Hunde auch ankommt.
Muss man damit Leben und emotional damit fertig werden,
und wenn da Jemand unwahr + böswillig interveniert hat, sollte es doch Gelingen dem Züchter die wahren Verhältnisse darlegen zu können.
Den Züchter sollte man unbedingt weiter empfehlen, weil er auch um das zukünftige Wohl der Hunde sehr besorgt ist.
ja, der zuechter kann von dem vertrag zurueck treten und deine freundin bekommt natuerlich die anzahlung zureuck -wenn sich die umstaende aendern..
deine freundin sollte mit halt nochmal gruendlich erlaeutern, wie ihre lebensumstaende jetzt sind -vielleicht sind sie trotzdem geeigent. warum hatte sie den ersten hund zurueck gegeben?
ich habe auch alle neue familien meiner welpen lange geprueft, bevor ich mich fuer jemanden entschlossen habe - ein umzug ist fuer einen welpen, der gerade erst sein altes zuhause verloren hat sehr unguenstig...