Co owner?
Kann der Züchter und verklagen wenn wir uns an dem Co-owner Vertrag nicht halten?
4 Antworten
Zuchtrecht Verträge sind rechtens und verpflichtend.
Will heissen, dass du verpflichtet bist alle Auflagen die zur Zucht gehören einhalten musst.
In der Regel sind solche Verträge natürlich einzuhalten, wenn sie denn tatsächlich rechtskräftig sind - was häufig nicht der Fall ist. Es ist nämlich nicht so einfach möglich, ein Eigentum im Kaufvertrag einzuschränken. Es müssen dann auch von der Gegenseite (Verkäufer) deutliche Entkommen gezeigt werden, z.B. massive Preisminderung o.ä.
Meist geht es ja um einen oder mehrere Würfe - und eigentlich sollte man das nur machen, wenn beide Seiten das auch tatsächlich wollen und sich voll vertrauen. Ansonsten ist so ein Geschehen oft zum Scheitern verurteilt, nicht selten leidet die Hündin massiv. Ein seriöser Züchter würde das auch nur unter diesen Voraussetzungen durchführen.
Wenn du mit dem Gedanken spielst, die Hündin kastrieren zu lassen, dann kann es ja auf jeden Fall keine Zucht und keine Welpen mehr geben.
Inwieweit dann eine Klage auf Schadenersatz (entgangener Gewinn) Erfolg hätte, müsste man abwarten. Da aber in einer seriösen Zucht eigentlich gar kein Gewinn gemacht wird (daher ja auch keine Erklärungen ans Finanzamt), wäre eine solche Klage eher auch nicht von Erfolg gekrönt. Aber ich bin kein Rechtsanwalt.
Und den "Verlust" der wichtigen Gene kann man sicher auch schadenersatzmäßig nicht beziffern, also kaum einklagen. Zumal jeder klardenkende Richter dann auch fragen würde, warum ein Züchter eine derart wichtige Hündin überhaupt verkauft.
So ein Vertrag ist wirksam wenn es wirklich ein co owner Vertrag ist und der Hund nie zu 100% in euren besitzt gegangen ist wie durch einen normalen Verkauf.
Aber das klingt nicht nach einem seriösen Züchter der so etwas macht
Nein das stimmt so nicht.
Es ist absolut legitim nach FCI Reglement Hunde im Zuchtrecht zu verkaufen. Damit sichert man besonders vielversprechendes Erbgut.
Die gesamten Kosten der Zuchtzulassung trägt der Züchter.
In der Regel geht es um 1-2 Würfe.
Solche Hunde bekommt man zu einem wesentlich günstigeren Preis und die Hündin bleibt 1 Woche vor der Geburt bis die Welpen den Wurf verlassen beim Züchter.
Der Hündinnen Besitzer darf natürlich seine Hündin täglich besuchen.
Ob es hier tatsächlich um einen FCI zugelassenen Züchter handelt hat der Fragesteller nicht offen gelegt.
Ja sicher, für den Verlust musst du dann auch aufkommen.
Ja. Wenn Du einen Vertrag eingegangen bist und Dich dann nicht dran hältst, dann kann Dich der Vertragspartner natürlich verklagen.
Aber worauf sollte der Vertragspartner klagen? Ob die Hündin überhaupt aufgenommen hätte und wenn, wie viele Welpen es geworden wäre, ist rein spekulativ. Ob die Welpen gesund gewesen wären, ebenso ....
Inwieweit auch ansonsten eine Klage auf Schadenersatz (entgangener Gewinn) Erfolg hätte, müsste man abwarten. Da aber in einer seriösen Zucht eigentlich gar kein Gewinn gemacht wird (daher ja auch keine Erklärungen ans Finanzamt), wäre eine solche Klage eher auch nicht von Erfolg gekrönt. Aber ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kenne aus dem Umfeld des VDH allerdings einige solcher Fälle - und immer ging es zugunsten der Hündinneneigentümer aus.
Nein er ist im gemeinsamen Besitz steht im co-owner Vertrag. Aber kann der Züchter uns verklagen wenn wir die Hündin kastrieren lassen würden?