Rücktritt vom Kauf einer Brille wenn Anzahlung schon geleistet?
Ich habe beim Optiker eine Bifokalbrille mit Ausgleichsglas für ein Auge bestellt und eine Anzahlung geleistet. Nun habe ich erfahren, dass das Ausgleichsglas preisgünstiger sein soll, was der Optiker verneint. Kann ich vom Kauf zurücktreten, die Brille ist schon fertig.
6 Antworten
Nachdem diese Brille extra für Dich hergestellt wurde, kannst nicht zurücktreten; wer soll diese Brille tragen?
Hehe, das is so ein klassischer kaufrechtlicher Irrtumsfall. Der Kaufvertrag wurde wirksam abgeschlossen. Einem Vertrag kann man aber unwirksam machen, wenn zb ein Irrtum vorliegt. In dem Fall könnte man an einem Eigenschaftsirrtum denken, da du dich über den Preis geirrt hast. Leider ist der Wert einer Sache bzw sein Preis keine Eigenschaft über die man irren kann. Preise sind von den jeweiligen Marktverhaltnissen abhängig. Heißt, wenn du etwas kaufst, was du auch hättest billiger bekommen können, ist das einfach dein Problem. Du kannst den Kaufvertrag deswegen nicht unwirksam machen.
Genauso ginge es beim Verkäufer auch nicht.
Stell dir mal den Fall umgekehrt vor: der Verkäufer sagt, sie müssen jetzt 30 Euro mehr bezahlen, da der Wert gestiegen ist... Wäre auch doof oder?
Rücktritt in Deinem Falle nicht möglich (musst oder solltest immer vorher Angebote einholen) Lese diesbezüglich das "Kleingedruckte, das Du mit der Anzahlung unterschrieben hast, einen Kaufvertrag!
Nein. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen und dich damit mit den Kaufbedingungen einverstanden erklärt, ein Rücktritt ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, der in diesem Fall jedoch nicht vorliegt.
was wäre der Rücktrittsgrund?
das billigere Glas?
dazu hättest du vorher (!!!) die Preise vergleichen müssen ....
so ist ein von beiden Seiten einzuhaltender Kaufvertrag entstanden.
ich kann auch nicht meine Schokolade bei Edeka wieder zurückgeben, weil diese bei Netto günstiger ist ....