Welches Einstiegsgehalt nach TV-V mit Uni Masterabschluss ist fair?
Hallo, ich habe ein Jobangebot bei einem privatisiertem Energieversorger, welcher nach TV-V bezahlt. Ich sollte in EG 10 einsteigen mit der aussicht, nach einem Jahr auf Stufe 1 des EG 11 aufzusteigen, was aber niedriger ist als z.B. EG 10 Stufe 2. Ist das für eine faire Bezahlung für einen Masterabsolventen von der Uni? Ich habe gehört, dass mit meinem Abschluss der Einstieg eher bei EG 12 oder 13 liegt. Ungerne würde ich jetzt einen Vertrag unterschreiben und später feststellen, dass ich mich unterm Wert verkauft habe / Kollegen viel höher eingestiegen sind / ich "übern Tisch gezogen wurde".
Sind Gehaltsverhandlungen in der Branche üblich? Dann würde ich nämlich sagen, ich möchte auf EG 11 Stufe 2 einsteigen, dass ist nämlich das was ich zur Zeit verdiene.
Danke
6 Antworten
Ich glaube, hier verwechseln manche den TV-V (Versorgungsbetriebe) mit dem TVöD-VKA (Städtische Einrichtungen) oder TV-L (Länder)!
Der TV-V ist nämlich deutlich höher bewertet als der TVöD.
Im TV-V Gruppe 10 Stufe 1 sind als Jahressumme schon mal 45.000€, das ist für einen Master recht ordentlich. Bereits nach einem Jahr steigt es auf 50.000€. So viel ist schon in der freien Wirtschaft nicht selbstverständlich.
Im TVöD/TV-L kriegt man selbst in Gruppe E13 nicht so viel. E13 im TV-L kriegen z.B. Masterabsolventen die in einem Ministerium einsteigen oder Doktoranden.
Klar, "man hört", dass formell die Gruppen ab E13 für Masterabsolventen gelten. Jedoch ist das alles nicht so starr und bezieht sich hauptsächlich auf den TVöD/TV-L und nicht auf den höher bewerteten TV-V, der ja auch ein bisschen eher an die Privatwirtschaft angelegt ist.
Bezüglich Aufstieg: Wenn man höhergruppiert wird, erfolgt normalerweise immer eine Zuordnung in min. Stufe 2. Aber selbst wenn du dann "nur" in 11/1 wechseln würdest; bereits ein Jahr später wärst du in 11/2 und bekommst dann ab dem Zeitpunkt schon wieder mehr als zur gleichen Zeit in 10/2.
Genau, und ich bräuchte dann 2 Jahre (Hochgruppierung EG 10 zu 11 sowie EG 11 Stufe 1 zu 2) um auf das zu kommen, was ich jetzt verdiene. Das ist leider nicht sehr atraktiv.
Meiner Meinung nach ist EG 10 deutlich zuwenig. 13-14-15 kommt nur dann in Frage, wenn Du im F/E Bereich arbeitest. Unter Umständen ist die Schiene 10-11-12 die vorgesehene Laufbahn bei Deinem Arbeitgeber.
Die Eingruppierung ist im öffentlichen Dienst normalerweise eine Frage der Planstelle und nicht des Bewerbers.
Daher ist es schwierig, mehr rauszuhandeln. Wichtiger als das Entgelt sind in der Anfangsphase Deiner Karriere die Entwicklungsmöglichkeiten. Hast Du die Möglichkeit Dich weiter zu entwickeln und dann höhere Gehaltsforderung zu stellen?
Ich würde nicht unter dem Gehalt einsteigen, dass ich jetzt habe. Warum solltest du erstmal einen Rückschritt hinnehmen - wozu dann der Wechsel?
Weil der jetztige Job mich mehr als langweilt und ich nicht gefordert werde
Gut, das ist natürlich eine Entscheidung Wert - lieber einen interessanten Job und weniger Geld als langweilen und mehr Geld.
Wende Dich an den Betriebsrat. Der weiß über Einzelheiten zum Tarifvertrag besser bescheid.
Interessant wäre auch die Frage, ob nach Tätigkeiten oder Qualifikation eingruppiert wird.
10 auf gar keinen Fall, EG 11-13. EG11 ist auch schon nicht das meiste.
aus Interesse. ..wie viel Euro gibt es bei den Stufen EG 11-13 denn?
Anfangsgehälter (Stufe1)
EG 10: 3,406
EG 11: 3,655
EG 12: 3,903
EG 13: 4,187
Wichtig sind dann halt auch die Entwicklungsmöglichkeiten zu betrachten, und da geht es in höheren EGs schon deutlich mehr abs als bei EG 10/EG 11. Mein Angebot ist, dass ich nach einem Jahr in EG 11 Wechsel, und dann nach einem Jahr in EG 11 Stufe 2, das ist soviel ich jetzt verdiene.
Ich denke ich werd da mal anrufen und die Karten offen auf den Tisch legen, dass ich EG11 Stufe 2 einsteigen möchte, auch wenn ich dann wohl abgewiesen werde.
Ach grad lese ich: Du verdienst schon was? Dachte, du wärst ein frischer Absolvent. Dann ist das natürlich wieder was anderes...