Welchem Konto (DATEV SKR 03) sollten erworbene digitale Arbeitsmaterialien bei einer Buchung zugeordnet werden?
Hintergrund ist die Kontierung für eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Mit digitalen "Waren" sind z.B. Texturen (Bilder von Oberflächen) oder 3D-Modelle gemeint. Sozusagen also die Rohstoffe eines Grafikers, Mediengestalters, usw., welche zum Erstellen z.B. von Bildern benötigt werden.
Ist die Einordnung als sonstiger Betriebsbedarf (4980) korrekt?
Danke für ein paar Tipps.
1 Antwort
Ich würde es in den Bereich 31.. unter Fremdleistungen buchen.
Wie du selbst sagst, sind diese Kosten die "Rohstoffe". Bei einer Produktionsfirma werden die Rohstoffe auch in die 3er Klasse gebucht.
Die Fremdleistungen sind abhängig von den Umsatzerlösen und umgekehrt und sollten deshalb im Rohertrag saldiert werden.
Die Einordnung Betriebsbedarf ist nichtssagend, bezieht sich auf umsatzunabhängige Kosten und verwässert die Aussagekraft der betriebswirtschaftlichen Zahlen.
Freundliche Grüße und viel Spaß mit den digitalen Zahlen
Ana