In der EÜR bezüglich Über- und Unterentnahme sind wieviel an Privateinlagen noch okay?
Hallo ihr lieben, ich hoffe hier sitzen einige von euch die Buchhalterisch denken können. Ich muss nur Einnahmen / Ausgaben machen bezüglich EÜR fürs FA: THEMA: Ermittlung der Über Unterentnahmen des lfd Wirtschaftsjahres Bin Selbständig: kein Kleinunternehmer Hallo, ich verstehe nicht die Konsequenzen in der EÜR was es bedeutet mit den Unter und Überentnahmen. Deswegen stelle ich die Zahlen hin:
2015 Gewinn 14.697,29
Entnahmen 18.569,00
Gewinn 14.697,29
Einlagen 04.233,00
Unterentnahme -361,29
Wie denkt ein Prüfer in diesem Falle? Da sind Einlagen in höherem Bereich, könnte also überprüfenswert sein. (?) Oder ist das so bedenkenlos, da bin ich mir nicht sicher.
Muss/Sollte ich dem FA begleitend schreiben wie es zu den Einlagen über 4.000 € kam? (Gibts da Grenzen, die toleriert werden?)
Habe diese Privat-Einlagen als Unterstützungshilfe von Freunden bewußt hier auf dem Geschäftskonto buchen lassen, weil ich wirtschaftlich knapp dran war um finanziell in 2015 über die Runden zu kommen. Da sind paar aussergewöhnliche Belastungen gekommen.
Hätte da gerne eine Einschätzung Wertung. Nicht dass ich unnötigerweise Fehler begehe, und zu spät aufwache. Wann macht sich die Schuldzinsberechnung bemerkbar? Die anderen und dieses Jahre lief es wieder ganz einfachausgeglichen, so dass ich mich nicht mit diesen Privateinlagen Einschätzung abplagen mußte.
Danke schön.
1 Antwort
Das Finanzamt braucht in erster Linie als Versteuerungsgrundlage den Gewinn aus der EÜR. Du musst dem FA bezüglich der Einlagen nichts erklären. Sollte für das FA deine Zahlen suspekt vorkommen, so wird das FA entsprechend nachfragen. Schuldzinsen schlagen sich bei der Bezahlung in der EÜR nieder.