Buchhaltung, aus einer Firma zwei Firmen voneinander trennen
Ich hoffe mein Anliegen ist verständlich. Eine Firma hatte bis jetzt eine Steuernummer vom Finanzamt, also eine Buchhaltung, eine EÜR, eine Ust-Anmeldung. Jetzt hat ein Betriebsteil eine extra Steuernummer bekommen und muss aus der Gesamtfirma herausgetrennt werden. Also zwei Buchhaltungen, zwei EÜR aber EINE Ust-Erklärung. Unterm Strich wird ja dann eh wieder alles zusammengerechnet... aber was solls.
Soweit, so gut, habe alles getrennt und gebucht. Aber beim Anlagevermögen habe ich Probleme. Muss ja das Anlagevermögen des herausgetrennten Betriebsteiles mit "rübernehmen". Wie soll ich das buchen. Das ist doch keine Afa...?? Kann mir jemand helfen?
3 Antworten
Da ja der Eigentümer der gleiche ist, nimmst Du es zum Buchwert raus und buchst es beim anderen mit gleichem Wert wieder ein. AfA bleibt auch gleich.
Nein. Das würde erfolgsneutral gegen Entnahme (alt) und Einlage (neu) gehen.
nimmst Du es zum Buchwert raus und buchst es beim anderen mit gleichem Wert wieder ein.
Deshalb schrieb ich doch extra "zum Buchwert raus," also völlig erfolgsneutral.
Du hast die Schlussbilanz der alten "Gesamtfirma", genannt Firma 1.
Jetzt legst Du 2 neue Betriebe an, die Firmen 2 und 3.
Das Schlussbilanzvermögen der Firma 1 verteilst Du jetzt zu Buchwerten auf die Firmen 2 und 3. Zu entscheiden ist nur, welches Wirtschaftsgut welcher der neuen Firmen zuzurechnen ist.
Das Kapital bleibt jedoch insgesamt unverändert.
Jetzt buchst Du die Geschäftsvorfälle in den Firmen 2 und 3.
Ich weiß nicht, welches Buchungssystem Du hast.
Da auch die Umsatzsteuer- Voranmeldungen schon für beide neuen Betriebe zusammengefasst werden müssen, solltest Du die Möglichkeit der Konsolidierung für die Umsatzsteuer haben, Stichwort "Organkreis".
Alle Bestände (Schulden oder Vermögen) werden mittels Entnahmebuchung gegen den Sammelposten Veräußerungswert des ausgegliederten Unternehmens gebucht. Der saldierte Sammelposten wird in das Anlagevermögen ungebucht, in dem BereichBeteiligungen oder ähnliches.
Als Buchverlust.... (?) ... nehme ich an...