Wie funktioniert eine Lohnabrechnung genau?

3 Antworten

Bei 1200 Europ fällt die Lohnsteuer nicht weg, sie wird geringer, auch bei den anderen Sozialabagaben ist das der Fall. Die Beiträge zu gesetzl. Krankenkassen sind gleich, da gibt es keoine "billigere". Von allen Abzügen zahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Der Soli ist noch nicht abgeschafft, er gilt aktuell noch bi 2019. Bei der Pflegevers. zahlt er AG nach der letzten Erhöhung etwas weniger, das gleiche ist bei der Krankenkasse von der neuen Regierung geplant, daß Beitragserhöhungen nur die Arbeitnehmer treffenHier ein Gehaltsrechner, wo Du das eintragen kannst

Balu4111 
Beitragsersteller
 07.01.2014, 02:01

kannst du den Link nochmal zusenden von dem Gehaltsrechner ... ich glaube wurde hier entfernt...

DANKE ;)

wie eine Lohnabrechnung ganz genau funktioniert

Lohnbuchhaltung ist ein umfangreiches Fachgebiet mit vielen Regeln und Ausnahmen. In diesem Rahmen hier kann man das unmöglich darstellen.
Es müssen ja nicht nur die Abzüge, sondern auch der Bruttolohn berechnet werden und bestimmt werden, was alles zum Bruttolohn dazugerechnet werden muß.

Wenn Du das für einen Job brauchst, empfehle ich Dir einen Kurs bei der IHK oder der VHS zu belegen.

Hier ist ein Beispiel für so einen Kurs bei der VHS

http://www.berlin.de/vhs-treptow-koepenick/index.php?m0=1&m1=4&m2=27&sectid=3&cat=201


Und nachfolgend die Seminarinhalte bei einem IHK-Kurs:

Inhalt:

  • Einführung in die Gehalts- und Lohnabrechnung mit praktischen Übungen
  • Ein- und Austritt von Arbeitnehmern
  • Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht
  • Entgeltformen
  • Bruttoabrechnungen
  • Lohn- und Kirchensteuer
  • Sozialversicherung
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Sonstige Abzüge und Zuzahlungen

Melde- und Bescheinigungswesen - Lohnsteueranmeldung für das Finanzamt - Beitragsnachweis für die Krankenkasse - Lohnsteuerbescheinigung

Betriebliche Altersvorsorge Verschiedene Gestaltungsbeispiele aus lohnsteuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht

Lohnsteuerrecht - Sachbezüge und geldwerte Vorteile - Personalkauf, Firmen-Pkw, Mahlzeiten, Zinsvorteile - Abfindungen, Heirats- und Geburtshilfen, Jubiläumsgelder, - Zuschüsse zur SV

Sozialversicherungsrecht Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, geringfügige Beschäftigungen, Studenten, Schüler, Mehrfachbeschäftigte, Beitragsberechnung bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Hallo, ich versuche es mal übersichtlich zu erläutern.

Lohnsteuer: Lohnsteuer wird nur vom Arbeitnehmer bezahlt. Es gibt eine Einkommensuntergrenze ab der man keine Lohnsteuer zahlen muss. Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse (LSK) und dem Einkommen. AN mit höherem Einkommen zahlen prozentual auch mehr steuern.

Solidaritätszuschlag: Der Zuschlag wurde nachdem Mauerfall eingeführt um die Infrastruktur im Osten dem Westlichen Standard anzupassen. Da mittlerweile die Infrastruktur im Osten vielerorts besser ist als im Westen ist er umstritten aber bislang noch nicht abgeschafft. Der Zuschlag wird prozentual von der Lohnsteuer berechnet.

Sozialversicherungen: Dazu gehören Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Seit einigen Jahren zahlen AN eine etwas höheren Teil als die AG um die Unternehmen nicht weiter zu belasten. Jedes Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig, mit ein paar Ausnahmen: - Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse . Einkommen unter 450,-€/Monar -Studenten können die Gleitzeitregelung anwenden, zuverdienst bis 640,-€/ ist befreit oder sie können sich freiwillig gesetzlich versichern. - AN ab 4.462,50 €/Monat können sich Privat versichern.

Kirchensteuer: - zahlt nur der AN der in der Kirche ist, hier aber nur evangelisch oder katholisch, wenn man austritt spart man sich das Geld.

Ich hoffe ich konnte dann alle Fragen einigermaßen erklären. Um deine Nettolohn auszurechnen kannst du die Seite www.nettolohn.de verwenden.

Pauli010  13.07.2019, 10:12

Es gibt eine Einkommensuntergrenze ab der man keine Lohnsteuer zahlen muss

Es gibt eine Einkommensuntergrenze, bis zu der man keine Lohnsteuer zahlen muss