Welche Versicherungen sind bei der Vermietung von Veranstaltungsräumen notwendig?
Ich bin Eigentümer einer geschlossenen und nicht verpachteten Gaststätte mit Saal (im konzessionierten Zusatnad) und plane nun - da eine Verpachtung leider nicht klappt - die Räume (einzeln oder gesamt) für Veranstaltungen an einzelnen Tagen zu vermieten. Sowohl an private Personen für Familienfeiern oder ähnliches als auch an z.B. Veranstalter, die eine Tanzveranstaltung planen und veranstalten.
Kann mir jemand sagen, was ich hierbei versicherungstechnisch als Vermieter beachten muss?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Du solltest einen Mietvertrag von und mit einem Anwalt ausarbeiten, der Dein Risiko minimiert, aber nicht so weitgehend ist, dass der Vertrag wegen Sittenwidrigkeit ungültig ist (daher dringend den Anwalt nehmen).
Damit hast Du die Haftung schon mal kräftig nach unten geschraubt. Ansonsten benötigst Du eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Vermietung/Teilvermietung des Gebäudes. Hierüber sind Haftpflcihtansprüche Dritter versichert.
Für die Einrichtung kannst Du eine sog. Inhaltsversicherung gegen diverse Gefahren (Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, Glasbruch etc.) abschließen. Hier jedoch Vorsicht: Da die Räumlichkeiten nur noch gelegentlich genutzt werden wird es im Schadensfall so sein, dass der Schadenregulierer die Zeitwertklausel ansetzen wird. Demnach wird - trotz Neuwertversicherung - nur der Zeitwert ersetzt, wenn der Wert der versicherten Sachen weniger als 40% des Zeitwertes beträgt. Viele Versicherer streichen derzeit aus Wettbewerbsgründen diese Klausel, so dass bei einem ersatzpflichtigen Schaden auf jeden Fall der Neuwert ersetzt wird - als bitte genau und explicit danach fragen.
Das wichtigste neben den Versicherungen wird ein wasserdichter Mietvertrag sein, in dem der Mieter die Haftung übernimmt. Der Rest ( Haftpflicht, Gebäude etc. ) ist Grundvoraussetzung, also unabhängig davon, was du mit diesen Räumlichkeiten anstellst.
deine Gebäudeversicherung wirst du ja noch haben. Dort musst du nur den leerstand als Gefahrerhöhung anmelden. Leider brennen solche Objekte gerne.
Für den Inhalt kannst du eine Feuer- Einbruchdiebstahl und Leitungswasserversicherung abschließen. Aber ebenfalls mit dem Einschluss des zeitweisen Leerstandes.
Wenn du das Objekt vermietest, bist du verkehrssicherungspflichtig, brauchst also auch eine Haftpflichtversicherung