Pizzafahrer versichert?

1 Antwort

Das lässt sich nur im Einzelfall klären. Folgende Aufstellung hilt aber sicherlich bei der Beurteilung:

Wann ein Mitarbeiter wie haftet:

Leichte Fahrlässigkeit : Unfall aus Unachtsamkeit, die jedem passieren kann; Beispiel: bedingt durch plötzliches Aquaplaning ins Schleudern geraten.Der Arbeitgeber trägt alle Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden.

Mittlere Fahrlässigkeit : Unfall aus Unachtsamkeit, die nicht hätte sein müssen; Beispiel: Auffahrunfall aufgrund nicht ausreichenden Sicherheitsabstands. Es kommt zumindest eine anteilige Haftung des Mitarbeiters in Betracht. Je größer sein Verschulden ist, desto größer ist der Anteil am Schaden, den er selbst tragen muss. Zu beachten: Ist der Wagen vollkaskoversichert – wie es bei Firmenwagen üblich ist –, übernimmt Ihr Arbeitnehmer lediglich die Selbstbeteiligung.

Grobe Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers: Hat etwas im Straßenverkehr nicht beachtet, was nicht hätte passieren dürfen; Beispiele: Rote Ampel überfahren; alkoholbedingter Unfall. Arbeitnehmer haftet voll; es sei denn, er müsste dann einen unangemessen hohen Schadensersatz leisten.

Zu beachten: Es kommt auch dann nur eine anteilige Haftung des Mitarbeiters in Betracht, wenn ein deutliches Missverhältnis zwischen dem Verdienst und der Höhe des Schadens besteht. Diese Fälle nehmen in der Praxis ständig zu (BAG, 8 AZR 893/95).

Vorsatz: Arbeitnehmer verursacht den Schaden absichtlich. Arbeitnehmer haftet voll.

In diesem Fall würde ich mindestens auf mittlere Fahrlässigkeit tippen.