Strafe bei einer Ohrfeige?

4 Antworten

Hallo,

da du minderjährig bist und es dein erstes Vergehen war, wird sicherlich nicht viel passieren. Eventuell ein paar Sozialstunden im schlimmsten Fall. Eine Geldstrafe wird es nicht geben, da du - wie gesagt - minderjährig bist und nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wirst. Im Jugendstrafrecht gibt es aber keine Geldstrafen.

Siehe auch: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/09290/

Es ist nun mal passiert und war dein erstes Vergehen. Zudem warst du angetrunken. Sei nicht zu hart mit dir selbst. Achte darauf, dass nichts neues hinzukommen wird. Jetzt hast du eben einen Eintrag und bei jedem weiteren Eintrag werden die Strafen härter ausfallen.

Alles Gute und viel Glück!

Dafür könnte eine gehobene Anzahl von Sozialstunden auf Dich zukommen.

Desweiteren : kommt nach § 253 BGB ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.

Sozialstunden oder Schmerzensgeld. Denk aber mal drüber nach mit dem trinken aufzuhören:)

Vermutlich Sozialstunden.