Mit 16 (im Wert von 180€) geklaut, von Ladendetektiv erwischt worden, welche Strafe wird erfolgen?
Hallo Leute. Ich bin 16, habe heute ca. im Wert von 180€ geklaut.. Als ich rausgehen wollte, hielte mich ein Ladendetektiv auf, zeigte mir seinen Ausweis & nahm mich mit in sein Burö.. Es wurde die Polizei dazu gerufen. Meine Eltern mussten mich dann abholen.. Ich habe dann gerade eben recherchiert, welche Strafe erfolgen wird, aber nur unterschiedliche Sachen gelesen. Komm ich jetzt in den Knast? Oder bekomme ich eine Geldstrafe? Was wird jetzt geschehen? Bitte helft mir, kenne mich damit garnicht aus.. Danke im vorraus für alle Antworten!
2 Antworten
Hallo xyanonymxy,
im Bezug was jetzt geschehen wird, muss man zwei Bereiche trennen.
- die zivilrechtliche Seite und
- die strafrechtliche Seite
Zivilrechtlich kommt auf Dich zu:
- dass das Geschäft ein Hausverbot aussprechen wird, welches üblicherweise ein Jahr beträgt
- dass das Geschäft von Dir eine Bearbeitungsgebühr verlangt, die meist zwischen 50 ~ 60 Euro beträgt, die aber auch je nach Geschäft schon einmal 100 Euro betragen kann
Damit hat sich die zivilrechtliche Seite erledigt
Strafrechtlich kommt auf Dich zu, dass die Polizei ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage gegen Dich einleitet:
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§ 242 StGB - Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Als Ersttäter ist es durchaus denkbar, dass es zu keiner Verurteilung kommt, sondern das die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Dich einstellt.
Wird das Verfahren nicht eingestellt, wird es eine Gerichtsverhandlung geben und Du wirst Dich vor einem Richter verantworten müssen.
Der § 242 StGB sieht für die Tat eine Geld.- oder Freiheitsstrafe vor. Das gilt aber nicht für einen Jugendlichen.
Als Jugendlicher kannst Du zu keiner Geld.- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden.
In der Regel wird gegen den Jugendlichen keine Strafe sondern eine Erziehungsmaßregel in Form einer Arbeitsauflage verhängt. Das heißt, Du wirst im Falle einer Verurteilung wahrscheinlich ein paar Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung leisten müssen.
Die Verurteilung steht übrigens nicht im Führungszeugnis
Schöne Grüße
TheGrow
DeineEltern machen das. Für dich!
In Amerika gibts Pawn Shops die das anders regeln...ist aber erst ab 18 Jahre :-)
Soziale Arbeit wird dir den Knast ersparen!!! Du bist eine Diebin, in anderen Ländern wärst du deine Hand los.
MfG, Blue :-)
MfG, Blue :-)