Preisschild Manipulation?
Liebe Leser
ich habe einen gewaltigen Fehler gemacht.. ich bereue die Tat sehr, ich bange zurzeit vor meiner Strafe und kann kaum ruhig atmen. Vorab, ich bin Student und bin vor drei Monaten 18 Jahre alt geworden. Aber erstmal zum gestrigen Vorfall. Gestern Tag war ich 100 km weit weg von meiner Heimatstadt um zu shoppen, bei einer größeren deutschen Ladenkette wurde ich vom Teufel befallen. Mir überkam die Idee, das Hemd, dass ich kaufen wollte, eigenhändig zu reduzieren,mithilfe des Preisschildes eines günstigeren Artikels, das besagte Hemd kostete dann also statt 79,90 Euro plötzlich 29,90 Euro. An der Kasse wurde ich sofort vom Ladendetektiv gebeten mitzukommen, meine Personalien wurden aufgenommen, und die Polizei kam. Ich habe meine Tat sofort gestanden und mich entschuldigt. Weiterhin musste ich Bearbeitungsgebühren von 100 Euro bezahlen. Die Detektive erstatteten eine Anzeige. Die Polizei gab mir ein Blatt, indem ich eine Aussage schreiben konnte, ich schrieb, dass ich die Tat bereue, eine Endschuldigung und dass ich die Tat gestehe. Gleichzeitig kreuzte ich an, dass ich mich dazu bereit erkläre eine Summe an ein sozialen Verein bezahlen würde. -Ist damit der Besuch bei der Polizei nicht mehr nötig ? Krieg ich nun eine direkte Antwort vom Staatsanwalt, oder muss ich damit rechnen, dass ich nochmal verhört werde. -Falls es zu einer Verhörung kommen sollte, findet diese dann in meiner Heimatstadt statt oder im 100 km entfernten Stadt ? -Zählt meine Tat zum Ladendiebstahl, darüber sprachen die Polizisten nämlich, oder gehört das zu Urkundenfälschung bzw Ladenbetrug. -Ich bin Ersttäter. was könnte die Strafe vom Staatsanwalt sein.. Was wäre bei einem Ladendiebstahl nun zu erwarten, was wäre bei einer Urkundenfälschung jetzt die Konsequenz? Ich danke im Vorraus. Ich habe von meinen Fehlern gelernt..
8 Antworten
Das einzige, was absolut sicher ist, ist daß du nun ein Hausverbot in dem Laden hast. Alles andere mußt du einfach abwarten. Du hast ja schon angegeben, daß du auch bereit wärst, für eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden. Ich könnte mir vorstellen, daß dies dann zur Auflage gemacht wird und das Verfahren bzw. schon vorab die Ermittlungen eingestellt werden. Dann ist die Sache strafrechtlich abgeschlossen. Wenn es zu einem Strafprozeß kommt, wird man bei dir Prüfen müssen, ob vielleicht noch Jugendstrafrecht Anwendung findet. In dem Fall würest du da mit ein paar Sozialstunden davon kommen. Falls Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, wird es vermutlich nur eine geringe Geldstrafe.
Du kriegst wohl ne Geldstrafe. War in einer ähnlichen Situation wie du, nur habe ich die Schuhe die ich angeblich geklaut haben soll bei einer Frau bezahlt die "angeblich" keine Kassiererin war. (die Schue kosteten 12€ und ich hab sie bezahlt bei dieser Frau und dannach bei einer echten Kassiererin als dann der Ladendetektiv dabei war sogar angeboten nochmal zu bezahlen). Sie riefen die Polizei, ich wurde von Polizisten und Verkäuferinnen verlacht und vor aller Augen der 5 anwesenden Personen im Raum durchsucht. Wiederspruch eingelegt und alles. Heute kam das Schreiben 230€ darf ich zahlen, dafür das ich nichts getan hab und aufs übelste Gedemütigt wurde. Ein hoch auf unseren tollen Staat!
und diese Geschichte glaubst du etwa selbst? Es kann sich nicht einfach jemand hinter die Kasse stellen, Sachen eingeben und Geld kassieren, dir auch noch eine Quittung ausstellen (die du ja dann auch hättest vorzeigen können), wenn man nicht wirklich kassierer ist. Und wo ist die Person den auf einmal hin? Das wäre dir doch aufgefallen, wenn sie erst kassiert hätte und dann abgehauen wäre. Und allein, daß du dich bereit erklärt hast, dies noch einmal zu bezahlen. Das ist doch so ein Behelfsangebot von dir. Dazu würdest du dich doch nicht bereit erklären, wenn du der Überzeugung warst, im Recht gewesen zu sein. Und auf den Überwachungsbändern hätte man doch auch gesehen, wenn du jemand anderem Geld gegeben hättest. Also für so dumm mußt du niemanden verkaufen.
Bleib mal ruhig :).
Bist du der Staatsanwaltschaft schon öfter negativ aufgefallen ?
Falls du diese Frage mit:"Nein noch nie!" beantworten kannst kannst du dich beruhigt schlafen legen :).
Das Verfahren wird eingestellt und es werden auch keine Auflagen erteilt für die Einstellung des Verfahrens.
Solltest du voll das Klauschwein sein :D welches jedes Wochenende in einem Laden von der Polizei abgeholt wird oder gar vorbestraft sein (Das heisst ein Richter muss dich irgendwann mal Schuldig gesprochen haben) dann sieht das anders aus.
Es kann sich durchaus um den Straftatbestand der Urkundenfälschung handeln.
Aber lass mal die Kirche im Dorf jeder hat mal irgendeinen Mist gemacht.
Dein Leben ist jetzt NICHT im Eimer.
Gruß
hey, danke erstmal für die aufbauenden Worte! Ich war noch nie auffallend bei der Staatsanwaltschaft...
Möchte gerne wissen, wieso Du so sicher bist :D ... habe ziemliche Angst.. :P
Du musst gegenüber der Polizei keine Aussage machen. Auch einen Termin bei der Polizei musst du nicht wahrnehmen. Zu einer evtl. Gerichtsverhandlung musst du aber erscheinen. Eine Aussage musst du aber auch dort nicht machen (wäre aber ratsam).
Das weitere Vorgehen wird im Einzelfall entschieden. Zu wild wird es aber wohl nicht werden, wahrscheinlich Arbeitsstunden oder eine kleine Geldstrafe.
Ich denke, da er ja sowieso überführt wurde, ist dies taktisch das beste gewesen, was er tun konnte.
Taktisch das Beste ist, immer schön die Klappe zu halten und erst recht nichts zu unterschreiben. Gestehen kann man ja später immer noch, nachdem man sich Rechtsrat eingeholt hat.
Das stimmt natürlich. In seinem Fall war es sehr sinnvoll. Meine Antwort zielte aber nun nicht darauf ab sein Handeln zu bewerten oder zu beurteilen.
und dann gesteht er später. Was meinst du, wirkt sich mehr strafmildernd aus? Ein sofortiges Geständnis oder erst eins, wenn man merkt, daß man anders nicht mehr bringt?
Was meinst du, wirkt sich mehr strafmildernd aus?
Ein von Reue getragenes Geständnis wirkt sich strafmildernd aus! Wann dieses erfolgt, ist idR egal.
Lieber ein räumütiges Geständnis im Schlusswort in einem Strafverfahren als ein halbherziges, halbwegs "erzwungenes" Geständnis, damit die Polizei einen schneller gehen lässt.
und woran erkennt man, ob das Geständnis reumütig ist? Wenn es schon von vornherein kommt und nicht erst, wenn sich zeigt, daß alles andere nichts mehr bringt. Das Gericht muß den Eindruck haben, daß es einem wirklich um die Tat leid tut, weil er einsichtig ist, daß es falsch ist und nicht daß es ihm leid tut, weil er sich der Strafe bewußt wird.
Das ist eine Urkundenfälschung nach § 267 Abs.1 StGB und ein (wohl nur) versucher Betrug nach §§ 263 Abs.1, Abs.2, 23 Abs.1 StGB.
Da du höchstwarscheinlich nach Jugendstrafrecht beurteilt wirst, kommt auf dich nun ein kräftiges "Du,Du,Du" oder ein paar Sozialstunden zu. Eine Geldauflage/-strafe o.Ä. ist im Jugendstafrecht nicht vorgesehen.
Eine Geldauflage/-strafe o.Ä. ist im Jugendstafrecht nicht vorgesehen.
Wobei ich das relativieren muss:
Eine Geldauflage in Form einer gemeinnützigen Spende kann angeordnet werden, wenn dies nicht unzumutbar ist und ferner anzunehmen ist, dass der Jugendliche die Auflage aus den Mitteln zahlt, über die er selber verfügen kann.
Er hat doch schon die Aussage gemacht. Er hat sich auch dafür entschieden, vollumfänglich zu gestehen. Ich denke, da er ja sowieso überführt wurde, ist dies taktisch das beste gewesen, was er tun konnte.