Welche Strafe erwartet mich,liegengebliebener Geldbeutel entwendet und 50€ rausgenommen Überwachungskamera hat alles aufgenommen Polizei nahm mich fest. ?
Ich bin 40,Ersttäterin.Habe aus Geldknappheit das Geld an mich genommen.Geldbeutel wurde im Regal gefunden.Sonst ist alles drin gewesen.Ich habe die Tat zugegeben.Personalien wurden bei Aldi aufgenommen und ich habe ein Leben lang Hausverbot.Die geschädigte Frau war schon unterwegs zum Polizeirevier.Ich hätte mich gerne bei ihr entschuldigt,kann ich das noch machen und ihr wenigstens die 50€ wieder geben?Ich habe so etwas noch nie gemacht und habe ein richtig schlechtes Gewissen.Ich bin verheiratet und habe 2 große Kinder.Was soll ich ihnen sagen mir ist das voll peinlich.Keiner hat soetwas je in unserer Familie gemacht.Was erwartet mich jetzt?Welche Strafe erwartet mich ? Muss ich vor Gericht? verdiene in etwa 1800€ netto. Wie hoch wird die Geldstrafe?
6 Antworten
Bei 1800€ netto Geldknappheit?
Wow... ich habe mit 1000€ netto eine Wohnung, Auto und kleine Familie ernährt. War hart, aber möglich...
Zu deiner Tat:
Was du getan hast ist Diebstahl, also eine Straftat, die von Amtswegen her eine Anzeige mit sich zieht. Also egal was du tust, eine Anzeige wird gestellt.
Du kannst die Polizei bitten, dass sie der Frau deine Entschuldigung ausrichtet, oder ob du Kontakt mit der Frau herstellen kannst, um dich persönlich zu entschuldigen. Das Diebesgut wirst du eh zurück geben müssen.
Es wird dir positiv angerechnet, dass du a) sofort zugegeben hast, was du getan hast, b) das Geld zurück geben willst, c) du dich entschuldigen willst, d) echte Reue zeigst, e) Ersttäterin bist (ohne Vorstrafen).
Die höhe der Strafe liegt im Ermessen des Gerichts.
Heel: Eher ( Fund- ) Unterschlagung als Diebstahl.
endurant: Dein ganzes Gehalt geht bestimmt nicht drauf. Wenn du ein P-Konto hast, dann stehen dir mindestens 1.073,88 € monatlich zu.
Wenn du 2 unterhaltsberechtigte Kinder hast, stehen dir 1703,21 € monatlich an Freibetrag zu. Wenn du dazu verheiratet bist, stehen dir 1.928,38 € monatlich an Freibetrag zu.
Du musst aber beides bei deiner Bank beantragen. Die Umwandlung in ein P-Konto und die höheren Freibeträge. Die Beantragung der höheren Freibeträge musst du durch geeignete Unterlagen ( Geburtsurkunden der Kinder/Heiratsurkunde ) unterstreichen.
Danke für deine Antwort. Wir haben sehr hohe Schulden. Da geht mein Gehalt voll drauf. Das keine Entschuldigung dafür, das weiß ich.
Ich denke auch nicht, dass das gravierende Konsequenzen nach sich zieht.
Du bereust die Tat und - sofern die Geschädigte sich dazu bereit erklärt - wirst du sicher auch die Möglichkeit haben dich bei ihr zu entschuldigen, erwarte allerdings nicht, dass sie dir um den Hals fällt und alles verzeiht, sowas muss man immer im Hinterkopf behalten.
Das Schamgefühl wird für dich genug Strafe sein nehme ich an.
Grundsätzlich kann man im Strafgesetzbuch nachlesen, dass Diebstahl eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann, jedoch ist immer eine Strafe im "angemessenen Rahmen" zu wählen.
Deshalb kann man fast davon ausgehen, dass ein eventuelles Verfahren ggf. gegen Auflagen eingestellt wird, da es ja um einen "relativ geringen" Wert geht.
Was deine Kinder angeht, kann ich dir keine Empfehlung aussprechen, aber die ehrliche Variante wäre wohl die beste. Deine Kinder werden zwar überrascht sein, aber ich glaube nicht, dass sie dich deshalb für einen schlechten Menschen halten sondern sich vielleicht eher anfangen zu fragen, weshalb du sowas gemacht hast und was man daran in Zukunft ändern kann.
Alles Gute für dich.
Ich würde dir ebenfalls anraten, dass gemeinsam mit den Behörden zu klären. Ich hoffe natürlich, dass deine Angst unbegründet bleibt, aber ein unwohles Gefühl hätte ich auch. Sichere dich ab und mach das besser nicht auf eigene Faust.
Vielleicht kann man eine Art Schlichtung mit einem Polizisten als Mediator machen, ob die Polizei sich auf sowas einlässt, weiß ich allerdings auch nicht.
Die Anzeige bleibt dennoch bestehen, leider.
Geh auf jeden Fall zu der Geschädigten und bitte um Entschuldigung. Natürlich gibst du ihr auch die 50 Euro wieder. Erfahrungsgemäß wird das Verfahren bei Ersttätern und diesem Hergang eingestellt werden.
Da du Ersttäterin bist und Reue zeigst, wird das Urteil wohl nicht allzu heftig ausfallen.
da wird nicht viel kommen , du bist ersttäter und hast dich entschuldigt. mach dir da mal keinen kopf .
Vielen Dank für deine Antwort. Kann ich auf das Polizeirevier gehen und bekomme die Adresse der Geschädigten oder gehen die Beamten dann mit. Sie hat vielleicht einen Ehemann der mir dann Gewalt androht. Am besten wäre es, wenn sie auf die Wache käme.
Ich werde da mal anrufen.