Betrunken ein Straßenschild geklaut. Welche Strafe erwartet mich?

9 Antworten

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Wird höchstwahrscheinlich einen Strafbefehl mit Geldbuße reinflattern. Viel mehr wird da nicht kommen.. Vorladung würde ich in diesem Fall hingehen und da erzählen das du viel getrunken hast und dir da nichts böses bei gedacht hast.. Anwalt halte ich für nicht notwendig.. 

Hellboy97 
Beitragsersteller
 21.01.2017, 10:26

Danke für ihre Antworten. Sie machen mir etwas Hoffnung. Ich habe ein sehr schlechtes Gewissen und weis wirklich nicht was mit mir los war. Ich werde voraussichtlich zur Anhörung gehen und dort mein Glück versuchen.
Denken Sie das es zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird an der ich teilnehmen muss?

MartinSoest  21.01.2017, 10:29
@Hellboy97

Nein wird es nicht.. Wenn du noch nie was gemacht hast wird das 100%ig Geldstrafe werden.. Keine Sorge die Gerichte haben wichtigere Sachen zu tun :-) 

Naja, wegen solchen Sachen sind in den USA schon Leute für über 40 Jahre ins Gefängnis gewandert, weil das Schild fehlte und dadurch ein tödlicher Verkehrsunfall verursacht wurde.

Ein Verkehrsschild zu klauen ist halt nicht einfach nur Diebstahl, man muss auch mal darüber nachdenken, was für Konsequenzen sowas je nach Schild natürlich haben kann.

Hier in Deutschland kann sowas eine Geldstrafe (wie hoch, stand da nicht angegeben) oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren, je nach Situation, zur Folge haben, in weniger schweren Fällen weniger (6 Monate bis 5 Jahre).

Es kommt aber auf die Gesamtsituation an, mildernd könnte wirken, dass du stark betrunken und dadurch eingeschränkt zurechnungsfähig warst.

Ich würde mir auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Wenn du "Glück" hast, wird das ganze "nur" auf eine Geldstrafe hinauslaufen.

Hellboy97 
Beitragsersteller
 20.01.2017, 14:29

Empfehlen Sie eine Aussage zu machen oder diese zu verweigern? Wie steht es um mein Führungszeugnis?

MartinSoest  21.01.2017, 10:14
@Hellboy97

In diesem Fall würde ich Aussage machen und da nochmal auf der Alkoholkonsum hinweisen und das du dich nicht gut erinnern kannst was passiert ist aber dir da nichts böses dabei gedacht hast. Es wird zu 99% einen Geldstrafe werden.. So mach dich da keinen Kopf. Tagessätze bis 90 Tage erscheinen glaube ich sowieso nicht im Führungszeugnis wenn du da noch nichts drin stehen hast. 

Gefährlicher Eingriff (Strafandrohung):

§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehnJahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten biszu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafandrohung bei einfacher Diebstahl:

§ 242

Diebstahl


(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


Das ist der Ansatz, mit dem die Staatsanwaltschaft arbeitet. Was dabei herauskommt, entscheidet sich fallabhängig.



Diebstahl, Sachbeschädigung, gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ..... das wird nicht billig


Hellboy97 
Beitragsersteller
 20.01.2017, 14:26

Was glaubst du was ungefähr auf mich zukommt?

Skankhunt41  20.01.2017, 14:28
@Hellboy97

Geh zum Anwalt mit solchen Sachen hier ist niemand qualifiziert  Ratschläge zu erteilen, vielleicht fällst du noch ins Jugendstrafrecht aber Betrunkenheit entschuldigt gar nichts.

Droitteur  20.01.2017, 17:08
@Skankhunt41

Allerdings tut es das. So kann hier immerhin verminderte Schuldfähigkeit vorliegen. Wenn nicht noch mehr.

Eine Strafverteidigung könnte da helfen, die Staatsanwaltschaft zu motivieren, die Sache ohne Eintragungen zu erledigen.

Skankhunt41  20.01.2017, 22:27
@Droitteur § 323a
Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische
Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft,
wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen
nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig
war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf
Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit
Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

Droitteur  21.01.2017, 00:27
@Skankhunt41

Danke, ganz vergessen >.<

Trotzdem ist man erst mal entschuldigt^^ Man wird dann nicht für die Tat bestraft, sondern für den Vollrausch selbst.

Je nach genauen Umständen bleibt es auch bei der verminderten Schuldfähigkeit. Verbunden mit dem Jugendstrafrecht und verschiedenen Möglichkeiten, dem Delinquenten etwas einzuschärfen, ohne ihm etwas einzutragen, sehe ich die Sache weiterhin nicht so schwarz.

Anwalt! Und vorher keine Aussage.