Welche Strafe erwartet mich durch Mofa Tuning?

4 Antworten

da kommt was zusammen - Fahren ohne Betriebserlaubnis - ohne gültigen Führerschein - ohne Versicherungsschutz - die Kosten für den Rollenprüfstand darfst auch übernehmen

die Endabrechnung wird dir ein Richter verkünden, in Form des Urteils. Da wage ich keine Prognose - mach dich schon mal auf jede Menge Sozialstunden gefasst

xGaggeStangerl 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 22:55

aber eher nicht oder?

xGaggeStangerl 
Beitragsersteller
 28.09.2018, 21:17

Sozialstunden wären für mich kein Ding, ich mein Arbeit kann ja nicht Schade. Eher mache ich mir Sorgen über eine Freiheitsstrafe usw.

peterobm  28.09.2018, 21:19
@xGaggeStangerl

wenn du Minderjährig bist eher Jugendarrest; reicht auch zu

Straßenverkehrszulassungsverordnung (STVZO)

§19 Abs. 2

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Du hast gleich zwei Verstöße. Eine Veränderung der in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart und eine zu erwartende Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, durch dein Mofa, welches 70 km/h fahren kann (zugelassen sind nur 25 km/h für Mofas laut Bußgeldkatalog).

Apolon  30.09.2018, 00:56

Ergänzung: damit erlischt auch der Versicherungsschutz und somit sollte man auch den § 6 des Pflichtversicherungsgesetz beachten:

§ 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

freiheitsstrafe wird nicht kommen. du hast doch keine vorstrafen und würdest unter das jugendstrafrecht fallen.

Führerschein 2 Jahre später und ne Menge Arbeitsstunden.