Nicht vorsätzlicher Ladendiebstahl was wird passieren?

6 Antworten

Du bist 20?! Dann wird die Sache voraussichtlich eingestellt. 1,94 € ist zu geringfügig. Noch was: 100,- € Strafe?! Ging das etwas von diesem Supermarkt aus? Mir hat mal ein Kumpel von meinem Vater (der ist Jurist), gesagt, solche "Vertragsstrafen" oder "Fangprämien" genannt sind Selbstjustiz und somit illegal!! Ein Hausverbot kann immer ausgesprochen werden; aber auch nur befristet (in der Gastronomie sind es beispielsweise höchstens 10 Jahre). Ich würde mit einem Anwalt sprechen.

Ich denke das der Fall erledigt ist wenn du die 100,- Euro Strafe gezahlt hast. Wenn du das nicht kannst solltest du frühzeitig mit dem Ladenbesitzer Ratenzahlung vereinbaren. Schlecht ist auch das du gerade das teure Produkt vergessen hast zu bezahlen. Bei Ladendiebstahl spielt es aber keine Rolle ob man vorsätzlich oder versehentlich etwas geklaut hat.

Einen Eintrag ins Führungszeugnis hast du nur zu befürchten, wenn du wegen Diebstahl verurteilt wirst und die zu erwartende Geldstrafe höher als 90 Tagessätze beträgt. Außerdem macht es sehr wohl einen Unterschied ob der Diebstahl vorsätzlich oder fahrlässig begangen ist, da der fahrlässige Diebstahl nicht strafbar ist. Fragt sich nur ob der Richter dir deine Version glauben würde.

Meine Empfehlung, wäre hier die 100 € zahlen und dann nen Brief an den Pächter schreiben und den Sachverhalt schildern. Sollte ein Brief von der Staatsanwaltschaft kommen, dieser ebenfalls den Sachverhalt schildern. Für die StA gibt es hier wegen dem geringen Wert keinen Grund ein Verfahren durchzuführen, gut für dich wäre also wenn der Geschädigte wegen deiner Reue und Einsicht die Anzeige zurücknimmt.

Wenn du eine polizeil. Vorladung bekommst, dann gehe hin und schildere dort noch einmal den Vorfall. Sage ihnen das es dir sehr peinlich ist und es auch nicht mit Absicht getan hast. Vielleicht könntest du dich im Geschäft bei EDEKA auch noch einmal entschuldigen. Ich denke, dass es wegen Geringfügigkeit zu keiner Gerichtverhandlung kommen wird. Ich wünsche dir Glück und grüße dich herzl. bienemaus63

Du kannst davon ausgehen, dass das Verfahren noch einmal eingestellt wird. Ggf. gegen Ableistung von ein paar Sozialstunden. Keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.

Das mit dem "aus Versehen" wird Dir keiner glauben, darf Dir auch gar keiner glauben - soweit es nicht wirklich nachvollziehbare Anhaltspunkte gibt, die begründete Zweifel wecken. Sonst könnte man ja niemanden mehr wegen Ladendiebstahls verurteilen. Es redet sich dann einfach jeder mit "...ich war in Gedanken" raus. Denn auch "bedingter Vorsatz" (es war Dir ziemlich egal) reicht für die Strafbarkeit aus.

Und als aufmerksamer Leser fragt man sich natürlich, warum Du nicht beide Behälter oder gar keinen Behälter in den Rucksack gesteckt hast. Und warum ausgerechnet den teureren Artikel...^^

Mac1344 
Beitragsersteller
 10.11.2014, 23:37

Die Sache war ja die ich hab erst die Dose genommen und Dan die Wasser Flasche weil die Dose im Kühlregal stand. Und Dan hab ich gemerkt Mist keine hand frei. Hab die Dose Dan ins Seitenfach geschoben und Dan die Wasser unter den Arm geklemmt. Weil auf der linken Seite meines Rucksacks bereit eine leere PET Flasche steckte also könnt ich nur ein was hinein stecken und das war halt Dan die Dose weil ich diese zuerst genommen also auch als erstes in der Hand hatte.