Welche Steuerklasse bei getrennten Wohnungen?

3 Antworten

Unter Umständen ist auch bei räumlicher aber nicht emotionaler Trennung eine Zusammenveranlagung möglich. Ein "living apart together" ist in der heutigen Zeit durchaus nicht unüblich und es gibt auch schon eine Reihe von Urteilen, welche die Möglichkeit des Ehehattensplittings in einer solchen Konstellation bejahen. Im Zweifel muss man nur gegenüber dem Finanzamt logisch argumentieren, dass trotz der getrennten Wohnungen eine "normale Ehe" z.B. mit gemeinsamen Freizeitaktivitäten, Urlauben besteht und dass auch gemeinsam Sorge für Ihre Tochter getragen wird.

Bei getrennten Wohnsitzen habt ihr so beide die Steuerklasse I. Ansonsten - gemeinsamen Wohnsitz anmelden und 2. Wohnsitz für Dich. Nur dann fällt Zweitwohnungssteuer en.

Getrennt lebende Personen werden Steuerlich wie Ledige eingestuft. Eine Ausnahme gibt es bei Alleinerziehenden.