Welche Steuerklasse bei getrennten Wohnungen?
Ich bin mi meinem Mann seit 24 Jahren verheiratet. Die ersten 8 Jahre haben wir zusammen gelebt in einer Wohnung und haben auch eine gemeinsame Tochter. Hatten uns dann nach 8 Jahren getrennt. Wir haben seit einigen Jahren wieder zu einander gefunden jedoch mit getrennten Wohnungen, was super klappt. Wir verbringen Urlaube und Wochenenden zusammen auch ab und zu unter der Woche. Haben festgestellt, dass uns diese Lebensweise gut tut. Meine Frage: Wie sieht es steuerrechtlich aus. Kann man bei dieser Lebensweise ein Ehesplitting geltend machen?
3 Antworten
Unter Umständen ist auch bei räumlicher aber nicht emotionaler Trennung eine Zusammenveranlagung möglich. Ein "living apart together" ist in der heutigen Zeit durchaus nicht unüblich und es gibt auch schon eine Reihe von Urteilen, welche die Möglichkeit des Ehehattensplittings in einer solchen Konstellation bejahen. Im Zweifel muss man nur gegenüber dem Finanzamt logisch argumentieren, dass trotz der getrennten Wohnungen eine "normale Ehe" z.B. mit gemeinsamen Freizeitaktivitäten, Urlauben besteht und dass auch gemeinsam Sorge für Ihre Tochter getragen wird.
Bei getrennten Wohnsitzen habt ihr so beide die Steuerklasse I. Ansonsten - gemeinsamen Wohnsitz anmelden und 2. Wohnsitz für Dich. Nur dann fällt Zweitwohnungssteuer en.
Getrennt lebende Personen werden Steuerlich wie Ledige eingestuft. Eine Ausnahme gibt es bei Alleinerziehenden.