Getrennte Wohnungen Steuerklasse
Hallo,
mein Mann und ich hatten letztes Jahr ein schwieriges Jahr und haben beschlossen uns räumlich zu trennen um uns über verschiedene Dinge klar zu werden. Von Scheidung war bis dato nicht die Rede. Ich bin dann im November 2009 mit den Kindern in eine eigene Wohnung gezogen, habe mich aber nicht umgemeldet. Nun möchte die Gemeindeverwaltung das wir die Steuerklassen ändern da wir ja getrennt sind (Woher die das wissen ist mir schleierhaft). Müssen wir wirklich die Steuerklassen wechseln? Wir wollen uns doch gar nicht trennen und es sieht auch wieder so aus das wir zusammenfinden. Also das ich in ca. 3 Monaten wieder mit den Kindern zurück gehe. Was können wir machen um den Steuerklassenwechsel zu vermeiden?
Gruß
5 Antworten
Hallo, die Gemeinde kann Euch nicht vorschreiben, welche Steuerklasse Ihr zu haben habt! Letztendlich wird dies erst bei einer getrennten oder gemeinsamen Steuererklärung interessant. Was geht das die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt an? Vor vielen Jahren hatte ich meinen Ehemann verlassen, ohne die Steuerklasse zu wechseln. Ich bin sogar ins Ausland gegangen, und das hat die Gemeinde (Hamburg) nicht gekümmert. Erst als ich selbst eine neue Steuerklasse beantragt habe (weil klar war, dass ich nicht mehr zurück wollte), wurde das auch entsprechend berücksichtigt. Das habe ich im übrigen auf der Steuererklärung gemacht, indem ich Antrag auf getrennte Veranlagung gestellt habe - die Scheidung war zu dem Zeitpunkt noch nicht durch, aber ich lebte schon seit einem halben Jahr nicht mehr in der "ehelichen Gemeinschaft" - Gg
Gib an, dass es der Zweitwohnsitz ist und fertig.
schüttel ruhig
Die Steuerklassen müßt ihr auf keinen Fall wechseln, wenn ihr keine Scheidungsabsichten habt. Ihr könnt nicht gezwungen werden in einer Wohnung gemeinsam zu leben. Könnte aber sein, dass du dich ummelden mußt. Ansonsten mußt du meines Erachtens nach keine weiteren Angaben machen.
entscheidend ist, ob ihr dauerhaft getrennt lebt! wenn ihr euch einig seid, dass dies nicht der fall ist, teilt ihr es in einer gemeinsamen erklärung der gemeinde mit; die muß eure pers. entscheidung dann akzeptieren!
ja, rede moit dem sachbearbeiter, sage, dss ihr definitiv (das muss aber dann so sein..), in 3 montaten wieder zusammenzieht, wg mietvertrag oder bla bla:-)
das klappt scon.. lg
Du gibst also den Rat, wissentlich falsche Angaben zu machen?
Übernimmst du auch die Haftung für die Konsequenzen?
kopfschüttel