Getrennt lebend aber nicht getrennt sein... Steuerklassen Problem
Hallo! Mir stellt sich folgendes Problem:
Meine Frau und ich haben uns für einige Monate getrennt aber schließlich wieder zueinander gefunden. Während der Trennung bin ich aus unserer gemeinsamen Wohnung in A ausgezogen und wohne jetzt in B. Seit kurzer Zeit habe ich eine neue Arbeitsstelle in C gefunden.
Entfernung A-> C 81km / Fahrzeit 115min Entfernung B-> C 83km/ Fahrzeit 50min Entfernung A-> B 20km / Fahrzeit 20min
Zurück in die gemeinsame Wohnung möchte ich nicht ziehen weil ich täglich 30min länger unterwegs wäre und mich außerdem nicht mehr mit meinen Schwiegereltern verstehe die im gleichen Haus in A wohnen. Meine Frau studiert in A und benötigt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur 15min bis zur Uni. Von B aus benötigt sie mehr als 1 Stunde.
Daher möchten meine Frau und ich vorerst an unseren jeweils verschiedenen Wohnorten wohnen bleiben bis wir nach ihrem Studium eine neue gemeinsame Wohnung beziehen.
Ich möchte nun einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen und mich auch im gleichen Anlauf ordnungsgemäß ummelden.
Allerdings habe ich auf meinem zuständigen Amt nachgefragt und dort wurde mir mitgeteilt, dass ich zur Ummeldung meine Lohnsteuerkarte mitbringen müsse damit meine Lohnsteuerklasse von III auf I geändert wird. Meinen Verweis dass meine Frau und ich NICHT getrennt lebend, sondern nur getrennt wohnend sind wurde mit der Antwort „Das könne ja jeder behaupten!“ abgewehrt.
Was kann ich tun?
Besten Dank im voraus!
4 Antworten
Wenn Ihr beide in der Steuererklärung unterschreibt, dass Ihr nicht aus privaten Gründen getrennt lebt, muss das das Finanzamt akzeptieren. Im Gegenteil: Durch die Verringerung der Fahrtzeit und die geringere Entfernung zu Deinem Arbeitsplatz kannst Du bei den Werbungskosten auch Kosten für die Doppelte Haushaltsführung geltend machen. Einzelheiten hierzu wären für die Dastellung in diesem Forum zu kompliziert. Wenn es so weit ist, kauf Dir ein Steuerprogramm, z. B. WISO, oder gehe zu einem Lohnsteuerhilfeverein.
Die Steuerklasse 1 ist für Unverheiratete! Du kannst die 3/5 oder die 4/4 Kombi wählen, andere Möglichkeiten habt ihr als Ehepaar nicht.
Die Entfernung A-C ist noch im Rahmen des zumutbaren Tagespendelbereichs... also ein ALG-Bezieher müsste diese zeit bei einem neuen Job akzeptieren.
Wenn DU unbedingt woanders wohnen möchtest als bisher, ist das allein dein Problem, auch finanziell.
Auch wer getrennt lebt, muss die Steuerklasse I 'nehmen'. Kein gemeinsamer Haushalt = keine gemeinsame Veranlagung, keine Steuervorteile.
sobald man 1 sekunde im Jahr zusamenlebt, lebt man nicht dauernd getrennt - somit dürfte das kein Problem sein. Die im Amt haben ja wohl einen Knall :-)) So ein Blödsinn! Schön wäre halt, wenn die Entfernung deiner neuen Wohnung näher an deiner Arbeitstelle wäre, dann könntest du doppelte Haushaltführung geltend machen....
Ihr müsst einen gemeinsamen ersten Wohnsitz haben. Ob du nun dort lebst oder nicht, spielt keine Rolle.