Welche Rolle spielt wenn die Gasleitung Wasserleitung und Stromleitung über den mein Grundstückverläuft?
Welche Rechte hat man wenn die Gasleitung Stromleitung und Wasserleitung über deinen grünstück verläuft und muste man dann in Grundbuch eingetragen sein
6 Antworten
Hier geht es gemäß eingestellter Kommentare um die Leitungen der Nachbarn, die über dein Grundstück angeschlosen wurden. Normalerweise müssten diese Leitungen bereits im Grundbuch des dienenden Grundstücks (also deinem) vermerkt worden sein. Allerdings unterlassen viele Eigentümer (und manchmal auch Generalunternehmer) bei Grundstücksteilungen (im Zuge einer Bebauungsmabnahme) die entsprechenden Eintragungen, i.d.R. aus Kostengründen. Es wäre aus rechtlichen Gründen dringend anzuraten, hier mit den betroffenen Anwohnern der Nachbargrundstücke eine vertragliche Regelung samt entsprechendem Grundbucheintrag nachträglich zu treffen, da in Ermangelung der Dienstbarkeit die Leitungen strenggenommen dem Eigentümer des dienenden Grundstücks gehören - und der auch die Kosten für Reparaturen und Wartung zu tragen hat. Ich rate in diesem Fall zu einer eingehenden Beratung mit einem Fachanwalt.
Wenn ich das richtig lese: deine Nachbarn sind über Versorgungsleitungen welche über dein Grundstück verlaufen, angeschlossen.
Eine entsprechende Dienstbarkeit ist in deinem Grundbuch ( Abt. II Leitungsrecht für....) nicht eingetragen? Hast du einen aktuellen Grundbuchauszug?
Die Versorgung der Nachbarn kann auch über eine Baulast sichergestellt sein. Hast du das Baulastenverzeichnis bzgl. deines Eigentums geprüft?
Die Situation mit allen Beteiligten einvernehmlich zu regeln, ist zu empfehlen. Hierfür solltest du aber dringend zum Anwalt!
Mit der Dienstbarkeit wird dein Grundstück zu einem „dienenden“ Grundstück, welches eine Wertminderung mit sich bringt. Du wirst mit der Bewilligung verpflichtet die Leitungen nicht zu überbauen, im Abstand X nichts zu pflanzen....etc. alles zu unterlassen, was den Bestand der Leitungen gefährdet. In der Urkunde muss aber auch dringend eine Kostenteilung vereinbart werden. Wer bezahlt was, wenn ein Teil erneuert werden muss.....etc.
Sollte es eine solche Regelung bisher nicht vorhanden sein : Dann ist zuerst der Aufwand und die Möglichkeit der Nachbarn zu prüfen, ob sie auch ohne dein Grundstück an die öffentliche Versorgung angeschlossen werden können.
Rechte hast Du gar keine.
Das Leitungsrecht ist eine Grunddienstbarkeit, die üblicherweise im Grundbuch eingetragen ist.
Soweit es sich dabei nicht um ein dinglich gesichertes Leitungsrecht z.G. Dritter handelt, sondern um eigene Hausanschlußmöglichkeit, spielt das Vorhandensein eine untergeordnete Rolle.
Bei allen anderen Rechten kann dieses Recht die Nutzugn eines Grundsdtückes bis hin zur Unbebaubarkeit erheblich beeinträchtigen.
Hallo,
wenn die Leitung über dein Grundstück läuft, dann sollte entweder eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen sein oder eine Baulast im Baulastenverzeichnis. Allerdings nicht, wenn es sich um deinen Hausanschluss handelt.
Ggf. kann die Leitung weitere Bauvorhaben behindern.
Tja - nur dumm, wenn weder das Eine noch das Andere erfolgt ist. Denn dann gehören die Leitungen dem Grundstückseigentümer, über dessen Grund sie verlaufen. Das findet man bei Grundstücksteilungen im Zuge einer Nachverdichtung leider mittlerweile häufiger.