Welche Behörde ist zuständig bei illegal verlegte Stromleitung?

2 Antworten

In welchem garten? In seinem Garten? Dann sollte dich das eigentlich nichts angehen.

Bjork 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 18:00

Über zwei Gärten verschiedener Besitzer.

Eckhausbesitzer hatte seine Erlaubnis gegeben.

Mit mir hat er nicht gesprochen. Also unerlaubt vergraben. Also illegal.

Elizabeth2  26.01.2019, 22:58
@Bjork

Das ist ja alleine schon nicht erlaubt, in deinem Grundstück rumzubuddeln. Da hilft nur ein Anwalt. Ich würde keine fremden Gärten betreten, geschweige denn rumbuddeln. Hat er das gemacht, als ihr nicht da ward.?Mit Baubehörde hat das nichts zu tun, das ist Privatrecht. Somit privatanwaltliche Sache. Leider. Oder Einschreiben mit Rückschein mit Bitte um Rückbau und Hinweis, das ihr andrerseits Anwalt nehmt. So wäre das anfangs ohne Kosten.

Bjork 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 09:37
@Elizabeth2

Alle Reihenhäuser wurden zur gleichen Zeit gebaut. Kann mich noch an den Tag erinnern. Er fragte mich ob ich ein Kabel zur Garage legen wolle. Ich könnte es ohne weiteres auch über sein eigenes Grundstück legen. Sein Nachbar hat auch schon eingewilligt. Hatte damals viel um die Ohren. Ich habe Dankend abgelehnt.Ob ich eine Mündliche Erlaubnis erteilt habe weiß ich nicht mehr. Keine schriftliche Vereinbarung oder Grundbucheintrag.

Vor 30 Jahren habe ich den Strom in der Garage noch nicht so wichtig erachtet.

Jetzt mit den Diskusionen über E- Autos sehe ich das schon anders.

Wünsche niemanden so einen Nachbar.

Auf die Bitte um Strom...wollte ein Loch bohren.... Die Antwort war nicht so gut.

Elizabeth2  27.01.2019, 12:39
@Bjork

Moment, du redest von etwas, das seit 30 Jahren in deinem Garten liegt?

Das ist aber eine ganz andere Voraussetzung, als das was du hier schreibst. Du hast es dreißig Jahre lang geduldet und erst jetzt gefällt dir das nicht mehr? Da greift ganz bestimmt ein Duldungsrecht, eine Verjährung oder sonstwas. Dann kannst du wirklch nur herausfinden, ob das Kabel bei dir im Garten überhaupt den Sicherheitsvorkehrungen entspricht. Der einzige Ansatz. Und da ist nicht die Baubehörde zuständig.

Irgendwie schreibst du jetzt auch noch: Mit Bitte um Strom - wollte ein Loch bohren.... sieht es nun aus, als ob derjenige bist, der Strom möchte in seiner Garage?

Du bekommst nur falsche Antworten, wenn du nicht klar und deutlich schreibst, um was es dir geht und wie der Sachverhalt ist.

Bjork 
Beitragsersteller
 28.01.2019, 07:06
@Elizabeth2

Vielleicht habe ich mich unverständlich ausgedrückt.

Um eine Wandhalterung für Besen und Kehrblech mit Hilfe einer Bohrmaschine zu bohren, fragte ich höflich um Strom.

Meine Garage ist Stromlos. Habe kein Strom erhalten.

Habe die Mittelgarage. Garage rechts von mir ist der Besitzer des Eckhauses.

Linke Garage von meinem unmittelbaren Nachbarn meines Hauses.

Bin also umringt von Garagen die Strom haben.

Der Nachbar zur Linken hat ein Kabel von seinem Haus durch zwei Grundstücke gelegt.( Eckhausgrundstück und unter meinem Grundstück)

Hat also Erlaubnis vom Eckhausbesitzer.

Meine Erlaubnis hat er nicht.

Linke Garage bezieht über das Kabel unter meiner Garage seinen Strom.

Also Stromkabel ohne mein Wissen verlegt.

Keine Duldung erteilt. Also illegal.

Also dieser Nachbar der nur Strom erhält durch das unterirdische Kabel das er unter meiner Garage illegal verlegt hat bekomme ich kein Strom um ein Loch in meiner Garage zu bohren.

Elizabeth2  28.01.2019, 11:36
@Bjork

Also, ich sage dir jetzt schon eines: das sind zweierlei Paar Schuhe, so bitter das für dich ist. Das mit dem Stromkabel im Garten ist übel, aber nachdem, was ich interessenhalber versucht habe im Internet zu recherchieren, wird das ganz schwierig. DU solltest definitiv einen Anwalt nehmen, und falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du da erstmal Auskunft einholen. Die haben durchaus kompetente mündliche Erstberatung kostenlos, damit nicht jeder gleich kommt mit Gericht usw. Sowas käme die Versicherung ja sehr teuer, deshalb bieten manche das an. Die sagen dir, ob das Sinn macht zu klagen oder nicht. Zumindest das.

Eventuell bist du auch Mitglied im Haus- und Grundverein, auch da bekommt man Erstberatungen kostenlos oder zumindest zu sehr günstigen Erstberatungs Tarife.

Tu dir bitte einen Gefallen: das du selber den Strom jetzt nicht bekommst, darfst du deinem Rechtsanwalt oder rechtsanwaltliche Beratung erzählen, aber niemals deinem Nachbarn. Kommt gar nicht gut, wenn er weiss, das es ein Racheakt ist. Vor Gericht zählen nur Fakten, und da gehört diese Anfrage nicht rein.

Zum einen wirst du Probleme bekommen, weil du das jahrelang geduldet und gewusst hast. zum anderen hast du eine Chance, denn sowas muss als Baulast oder in der Art im Grundbuch vermerkt werden. Du hast - ohne Kabel - ja sogar das Recht, deinen Garten umzubuddeln. Und stell dir vor, du weisst nicht genau, wo das Kabel liegt.

Irgendwie hoffe ich, von dir zu hören, wie es weitergeht.

Der Eigentümer des Grundstücks, durch das die Leitung verlegt ist, kann verlangen, dass die Leitung entfernt wird. So einfach ist das.

Er muss es aber nicht verlangen, sondern kann das auch einfach dulden. Und ob das Kabel mit einem FI abgesichert ist, ist das Problem des Strippenziehers. Vielleicht hat er ja einen FI-Schalter in seiner Garage.

Behörden interessiert das erst, wenn irgendetwas passiert. Wenn was passiert, dann ist das am ersten noch ein Fall für die Strafverfolgungsbehörde.

Bjork 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 18:29

Ich will es aber verlangen. Daher meine Frage....Welche Behörde ist dafür zuständig.

Das Kabel wurde von einen " Nichtfachmann " illegal ohne mein Wissen verlegt.

Daher ist das Risiko höher das meine Garage z.B wegen Kabelbrandes in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

Altersweise  25.01.2019, 18:51
@Bjork

Läuft das Kabel durch dein Grundstück? Falls ja, kannst du die Entfernung zivilrechtlich einklagen.

Für Stromleitungen ist an sich der örtliche Elektrizitätsversorger zuständig.

Bjork 
Beitragsersteller
 25.01.2019, 19:41
@Altersweise

Danke für deine Antworten.

Rechtsanwalt wollte ich eigentlich nicht einschalten.

Gibt es keinen Schlichter?

Nachfrage welche Behörde dafür zuständig ist sollte nach einem Vieraugengespräch nur als Druckmittel dienen.

Bei Nachbarn sollte man doch behutsam vorgehen. Immerhin will ich noch einige Zeit ohne zusätzlichen Streit hier weiter leben.

Stromanbieter scheiden aus. Sie sind nur zuständig bis Haus.

Danach ist ein Elektobetrieb zuständig.

Eigenleistung ist erlaubt. Muss aber vom Elekrobetrieb abgenommen werden.Gewährleistung und Haftung für das ordnungsgemäße verlegen des Erdkabels hat der Elektrobetrieb

Versicherungstechnisch ist das auch so eine Sache für den Verursacher.