Welche Rechte habe ich bei einem Missverständnis bei der Bestellung (evtl. irrtümliche Bestellung)?
Hallo.
In einem Shop kann man Vlies bestellen, da steht dabei nach Wunsch in 1 oder 2 m Breite.
Der Artikel ist als Meterware bezeichnet.
Bei der Bestellung hab ich ein Rolloutmenü benutzt, da steht keine weitere Erläuterung dazu und habe 2 m ausgewählt, da ich annahm, das sei die Breite. Bei Anzahl hab ich 3 gewählt, also in meinen Augen 3 m.
Wie sich nach der Lieferung herausstellte, gibt es bei der Bestellung überhaupt keine direkte Eingabemöglichkeit für die Breite. Die 2 aus dem Rollout-Menü wurden als 2 Stücke interpretiert und die 3 als Meter. Geliefert wurden allerdings 6 Meter am Stück, in 1 Meter Breite. (In der Breite kann ich damit nichts anfangen.)
Dass ich 2 m Breite gewollt hätte, hätte ich nach der Vorstellung des Anbieters wohl keine Ahnung, als Mail schreiben müssen oder sowas. Ich fühle mich ganz schön verarscht.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass das meine Falschbedienung war, hab ich ja etwas irrtümlich bestellt.
Kann mir jemand sagen, was ich nun für Rechte habe?
Rückgabe, Versandkosten, Ersatz...?
Danke.
6 Antworten
Wenn es dein Fehler war und du irrtümlich bestellt hast, kannst du nur auf Kulanz hoffen. Wenn die Seite irreführend ist, kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden.
Kannst du die Seite mal verlinken, damit man sehen kann, wo es da evtl. hapert?
Hast du mit dem Anbieter schon Kontakt aufgenommen?
Widerrufsrecht dürfte bei einer individuellen Bestellung ausgeschlossen sein, wenn es aber ein Fehler des Anbieters ist, muß er den bereinigen.
Reklamiere doch einfach mal ne Falschlieferung, was es in deinen Augen ja ist, dann wirst du ja sehen, was der Anbieter dazu sagt. Und wie er das erklärt.
Wenn falsche Daten auf der Rechnung stehen,ist es doch offensichtlich,was passiert ist. Du hast natürlich das Recht auf eine korrekte Lieferung, auf deine Lieferung. Oder Geld zurück.
Wenn es dein Irrtum ist, trägst natürlch du die daraus entstandenen Kosten, die dann vom Anbieter zu erarten, ist dreist. Da hast du keine Rechte.
Hab mir die Seite angeschaut. Da steht ganz klar 1 Meter, 2 Meter auf Wunsch..
Dann kanst du nicht davon ausgehen, dass im Dropdown-Menue die 2 zwei Meter Breite bedeutet. Dass wär doch komisch, was würde denn dann die 10 bedeuten? 10 Meter Breite? Der Irrtum liegt bei dir. Und ja die Extra Breite hättest du extra bestellen müssen.Du hättes den Wusch äußen müssen, z.B. per Mail. Die kommt in der Maske gar nicht vor.
die Seite ist selbsterklärend - Auf Wunsch: man hätte den Betreiber anschreiben müssen
Zunächst einmal solltest du den Kaufvertrag fristgerecht widerrufen. Beim Widerruf wird der Vertrag nämlich vollumfänglich rückabgewickelt, sodass er für dich die beste Option ist. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 BGB). Selbst wenn du kein Widerrufsrecht haben solltest, sicherst du dir auf diese Weise deine Rechte.
Was den - hier vielfach genannten - Ausschluss des Widerrufs bei Maßanfertigungen angeht, bin ich anderer Ansicht als der Rest. Dieser Ausschluss (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB) findet hier meiner Meinung nach keine Anwendung. Ausnahmen wie diese sind nämlich zugunsten des Verbrauchers sehr eng auszulegen. Wenn du die Ware zurückschickst, kann der Verkäufer das Vlies nämlich ohne Probleme weiter verwenden; entweder für einen Kunden, der 6m braucht oder für kleinere Stückelungen.
Ich halte es zwar für wahrscheinlich, dass im äußersten Fall ein Gericht dies ähnlich sehen würde, jedoch ist dies natürlich nicht gesichert. Daher solltest du dich unbedingt noch einmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Wenn die Gespräche scheitern sollten, kannst du immer noch überlegen ob es sich lohnt, deswegen rechtliche Schritte einzuleiten.
Neben dem Widerruf kommt theoretisch noch eine Anfechtung wegen Erklärungsirrtums in Betracht (§ 119 Abs. 1 BGB). Bei der Anfechtung wird der Vertrag ebenfalls rückabgewickelt; du bekommst also auf diese Weise ebenfalls dein Geld zurück. Jedoch hat der Verkäufer dann einen Schadensersatzanspruch gegen dich (§ 122 BGB); hier wohl in Höhe des Materialwertes.
Teile, die speziell auf deine Bestellung hin, zugeschnitten werden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Damit kann der Lieferant ja nichts mehr anfangen (oder nur noch als Rest verkaufen)
dass du das falsch interpretiert hast, ist DEIN Risiko.
:(
> Kann mir jemand sagen, was ich nun für Rechte habe?
Hier käme - da ein Widerrufsrecht bei Maßanfertigung nicht besteht - allenfalls die Anfechtung wegen Irrtums (Erklärungsirrtum) in Betracht. In dieser Konstellation macht sich dann der Anfechtende Schadenersatzpflichtig.
Auch könnte man argumentieren, dass hier gar keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen (gewollt waren ein Stück mit 3x2 Meter, bestätigt wurden 3 Stück zu je 2x1 Meter). Es dürfte aber sehr sehr schwierig werden, das Gericht davon zu überzeugen.
Auch könnte man argumentieren, dass hier gar keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen
Der objektive Empfänger dürfte da gänzlich anderer Ansicht sein.
Der Gedanke kam mir auch. Der Link zur Bestellseite ist ja gepostet worden, ich sehe da minimale Chancen, dass ein objektiver Empfänger es anders sieht, als der Shopbetreiber es sich vorgestellt hat.
Wer online etwas bestellt, trägt für sein Tun die alleinige Verantwortung.
Und wenn man mit einer Internetseite nicht zurück kommt, kann man den Hersteller/Verkäufer anrufen oder per Email nachfragen.
Der Fehler liegt alleine bei dir.
Was hindert dich daran, den Händler jetzt anzurufen und die Geschichte mit ihm zu klären.
Ja, hab wieder Kontakt aufgenommen, der Anbieter war schon vorher recht unhöflich. (Lieferung länger als angegeben.)
Hat lange nicht auf meine Reklamation reagiert, erst als ich mit Rechtsanwalt drohte. Die zeitnahe Antwort soll angeblich im Spam gelandet sein, aber da ist nichts. Auf einen anderen Teil meiner Reklamation ist er gar nicht eingegangen. Außerdem haben sie mir statt meiner Bestellung die Bestellung mit Daten eines fremden Kunden geschickt...
https://jumpinoo.de/produkt/polsterwatte-meterware-180g
Ich bin aber der Meinung, dass man schon Rechte hat auch bei irrtümlicher Bestellung, nicht nur Kulanz... zumindest Rückgabe mit eigenen Versandkosten müsste doch drin sein, vielleicht kann mir jemand da noch einen Link schicken oder so.