Kann ich geänderte Kleidung reklamieren?
Hallo liebes Forum,
letzte Woche habe ich mir ein Dirndl gekauft und dieses, da es nicht gepasst hat, von einer Bekannten etwas enger nähen lassen. Beim anschließenden Bügeln ist mir dann ein Fehler im Stoff aufgefallen. Es ist ein größerer Fleck und es ist ersichtlich, dass dieser schon vor dem Kauf vorhanden gewesen sein muss. Ich würde die Ware natürlich gerne reklamieren, bin aber besorgt, dass es ein Problem sein könnte, dass ich das Kleid habe umnähen lassen.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Die "Veränderung der Kaufsache", also das Anpassen des Kleids, hat hier nicht den Mangel, also den Fleck, herbeigeführt. Entsprechend hast du volle Gewährleistungsansprüche nach Gesetz!
Das bedeutet allerdings auch, dass du dem Verkäufer die Chance einräumen musst, den Mangel zu beseitigen, also den Fleck zu entfernen. Geht das nicht, hast du primär einen Anspruch auf ein anderes Dirndl, also "Wandlung" = Umtausch. Nur, wenn das nicht möglich ist, weil es z.B. ein Einzelstück war, hättest du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und somit dein Geld wiederzubekommen.
Ich hab 'ne kaufmännische Ausbildung. Das Thema Gewährleistung haben wir da bis zum Erbrechen durchgekaut. Auch wenn der Handel da gern mal Verbrauchern was anderes erzählt und auf Dummfang geht, Gewährleistungsansprüche sind extrem verbraucherfreundlich! Also informier dich lieber mal in Ruhe, bevor du sowas behauptest ;).
Das hättest du vor der Änderung reklamieren müssen, nun ist es zu spät.
IMHO keine Chance. Du hast es umnähen lassen, also nicht mehr im Originalzustand.
Nein, das ist blödsinn, sie darf das nicht ändern, jetzt ist zu spät.