Kommode bestellt - falsche Bekommen welche Rechte habe ich?
Hallo,
ich habe vor 2 Monaten bei XXXLutz eine Kommode bestellt und habe letzte Woche erst meine Bestellung erhalten, natürlich aber eine falsche.
Mir wurde eine ganz andere Kommode geliefert, die preislich gesehen sogar billiger ist als die tatsächlich bestellte Kommode.
Da ich an dem Tag, wo die Kommode geliefert wurde nicht zuhause war, sondern mein Freund, habe ich Ihn auch gleich beauftragt, er soll die Kommode zusammenbauen. Nachdem ich heim kam sah ich dann, dass wir eine falsche Kommode bekommen haben.
Die Kommode hat mein Freund mit Holzleim zusammengebaut, weswegen ein Abmontieren nicht mehr möglich ist.
Nach Telefonat mit XXXLutz haben sie uns aufgefordert, die Kommode bei der Filiale abzugeben, was für uns ein Problem darstellt, da wir kein Auto haben (haben wir ihnen auch so geschildert)
Die Antwort von ihnen war dann, dass die Ware bei Erhalt kontrolliert gehört und sie die Kommode deswegen nicht kostenfrei abholen können.
Wir haben Ihnen angeboten, die falsch gelieferte Kommode zu behalten und sie sollen uns die richtige auch zusenden, haben sie wahrscheinlich nicht angenommen.
Wie müssen wir in diesem Fall vorgehen? Welche Rechte haben wir? Für uns wäre die Möglichkeit nur, dass die Kommode abgeholt wird oder wir sie behalten.
danke!
2 Antworten
Wenn du ein Unternehmer wärst, hättest du die Lieferung überprüfen müssen und hättest dann eben Pech, wenn du die falsche Lieferung nicht rechtzeitig bemerkt hast.
So ist das aber DEREN Problem. Die Lieferung einer falschen Kommode ist gemäß § 434 Absatz 3 BGB wie ein Sachmangel zu behandeln. Ihr habt also Anspruch auf Lieferung einer neuen Kommode und Abholung der alten. Der Verkäufer kann von euch verlangen, dass ihr das Ding versandfertig verpackt und u.U. auch, dass ihr es zurückschickt. Aber hinbringen müsst ihr die Kommode nicht.
Der Fehler liegt erst einmal auf DEREN Seite. Fest steht: Ihr bekommt die bestellte Kommode und die müssen die falsche zurücknehmen. Verleimt oder nicht. Ggf. könnte der Verkäufer einen Schadensersatzanspruch gegen dich haben, wenn die Kommode im Wert erheblich gemindert ist (also mehr als entstanden wäre, wenn du den Fehler rechtzeitig bemerkt hättest). Aber das ist eher vage.
Natürlich kannst du die Kommode auch behalten und stattdessen den Kaufpreis mindern. Wäre in diesem Fall recht einfach, weil ja der Preis der tatsächlich gelieferten Kommode bekannt sein dürfte.
Müsste nicht zunächst für die Minderung eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden? Oder habe ich da etwas übersehen?
Vielen Dank!
Ihr hättet die falsche Kommode gar nicht annehmen dürfen. Dadurch dass dein Freund sie jetzt aber bereits zusammen gebaut hat, hat er sie ja bereits verändert. Die geleimten Teile kann man ja nicht einfach wieder voneinander lösen. Damit ist das Rückgaberecht aufgehoben.
Wenn ihr jetzt eine weitere Kommode wollt, müsst ihr diese eben noch bezahlen. Dagegen wird kein Lieferant etwas einzuwenden haben.
Zurück geben kann man die Ware nur im ursprünglichen Zustand.
Das Möbelhaus will aber die Kommode zurück?
Habt ihr denn gesagt, dass ihr sie bereits zusammen gebaut (und verleimt) habt?
Dann habt ihr ja nur das Transportptoblem zu lösen.
Ja das haben wir, sie wissen es
Das stimmt nicht bei Ansprüchen auf Nacherfüllung!
Die Nacherfüllung ist aber gar nicht mehr möglich, wenn der Käufer das Gut verändert hat.
Müssen wir in dem Fall die Transportkosten zahlen oder das Möbelhaus?
Du hast doch weiter oben geschrieben, dass ihr sie behalten wollt. Das wäre für alle Seiten die einfachste Lösung. Wenn ihr sie dort anliefern wollt, müsst ihr die Kosten auf jeden Fall erst einmal zahlen. Kostenlos übernimmt das kein Spediteur.
In § 439 II BGB steht: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ihr könnt nach § 475 VI einen Vorschuss verlangen. Bedenken solltet ihr aber, dass es je nachdem, ob dein Freund zu Annahme von Paketen und zum Zusammenbau berechtigt war, sein kann, dass ihr Schadensersatz zahlen müsst, wenn die Kommode durch den Zusammenbau einen Wertverlust erlitten hat. Da ist es wohl gut, sich mit dem Möbelhaus abzusprechen und gütlich zu einigen. Soweit ihr Verbraucher seid gilt aber gerade NICHT, dass man die Kommode bei Erhalt überprüfen muss. So einfach verliert man seine Rechte auf Nacherfüllung nicht! Und lieber @DerHans: bitte keine (falsche) Rechtsberatung!
Haben wir das Recht, nach einem Preisnachlass zu fragen?
Nett Fragen kostet nichts, einen Anspruch habt ihr erst nach erfolgter Fristsetzung oder bei Entbehrlichkeit der Frist. Aber wahrscheinlich wird das Möbelhaus sich darauf einlassen, dass ihr nur den Preis bezahlt, den die gelieferte Kommode tatsächlich kostet. Das würde ich aber nur machen, wenn die Kommode für mich gleichwertig ist und mir egal ist, welche der beiden Kommoden ich bekomme.
Danke!
Das ist dann eine zusätzliche Bestellung.
"Community Experte für Recht" und dann so eine Antwort? Nein. Ein "Rückgaberecht" ist nicht einfach aufgehoben.