Darf mir der Vermieter das Aufstellen eines Pools auf der Dachterrasse verbieten, selbst wenn die Statik ausreichend ist und keine weitere Belästigung entsteht?
Vor zwei Jahren habe ich meinen Vermieter gefragt wie hoch die Nutzlast meiner Dachterrasse ist. Nach Durchsicht seiner Unterlagen teilte er mir mit das dort 650Kg/m2 Nutzlast angegeben wurden. Da er dieses Jahr leider verstorben ist, sind jetzt seine Frau und die Kinder die Vermieter. Diese haben nun Bedenken angemeldet und konnten die Angaben ihres Mannes nicht mehr in den Unterlagen finden. Auf mein Angebot, bei der Suche nach der Nutzlast in den Unterlagen behilflich zu sein, wurde nun nicht eingegangen sondern lediglich mitgeteilt, dass ich den Pool nicht mehr aufstellen darf. Meine Frage nun, wie auch schon in der Überschrift: Darf mir das Aufstellen eines Quick-Pools auch dann untersagt werden, wenn alle Bedingungen eingehalten werden? Und natürlich werde ich versuchen das mit der Vermieterin persönlich zu klären. Da ich aber kein Jurist bin, frage ich zunächst mal hier im Forum was rechtens ist. Ich habe selbstverständlich auch schon im Internet recherchiert und viele Vermutungen und auch brauchbare Hinweise gefunden. Für meinen speziellen Fall habe ich aber noch keine Antworten gefunden. Viele Dank im Voraus!
4 Antworten
Hast Du schriftlich, dass Du einen Pool aufstellen darfst (vom verstorbenen Vermieter) .. was hat der zu der beabsichtigten Nutzung gesagt oder hast du nur nach der Nutzlast gefragt und ihn weite rnicht informiert worum es geht .. neben dem Geicht ist auch das Wasser problematisch (da dadurch erhebliche Schäden entstehen können)
warum ist das kein Problem .. unter Dachterasse ist doch sicher auch noch etwas - eine Wohnung z.B.
Natürlich ist da etwas drunter, sonst wäre es ja keine Dachterrasse. Und so wie bei jedem anderen Dach auch, fließt das Regenwasser ab und nicht durch. Diese Fragen helfen mir jedenfalls nicht gerade weiter. Siehe meine Frage oben... Danke!
Und so wie bei jedem anderen Dach auch, fließt das Regenwasser ab und nicht durch.
Bei normalem Regen kommen ja auch nicht einige tausend Liter binnen weniger Minuten sintflutartig runter.
doch es hilft die Haltung des Vermieters zu verstehen .. ein Regenguß ist etwas anderes als mehrere tausend Liter aus einem geplatzten Pool - dafür ist die Regenabführung nämlich nicht ausgelegt ....
Vielen Dank für die Fragen. Das ist nicht das Problem der Vermieterin. Ich bräuchte eine Antwort auf meine Frage oben?
Natürlich ist das das Problem der Vermieterin ....
Fakt ist Du hast keine schrifltiche Zusage - die jetztigen Vermeiter kennen offenbar die vermeintlich Zusage des verstorbenen Vermeiters nicht ... Du hast die Beweislast
und der Vermieter muss Dich auch nicht irgendetwas in seinen privaten Unterlagen suchen lassen, die gehen Dich schlicht und ergreifend nichts an ...
Was für eine sinnlose Diskussion. Ja, ich habe die Beweislast. Nein, die Vermieterin muss mich nichts suchen lassen. Gähn... Die Vermieterin sagte mir, dass sie lediglich Bedenken wegen der Nutzlast hat. Hat sie Dir was anderes erzählt? Ist jetzt aber auch egal, denn mich interessiert lediglich die Antwort auf meine Frage...
ich zitiere mal FS:
Auf mein Angebot, bei der Suche nach der Nutzlast in den Unterlagen behilflich zu sein, wurde nun nicht eingegangen sondern lediglich mitgeteilt, dass ich den Pool nicht mehr aufstellen darf.
....
dann ist doch alles klar ...
Ob dann alles klar ist? Also für mich ist die Frage nicht geklärt nur weil die Vermieterin sich das wünscht. Die Diskussion bleibt anscheinend sinnlos...
das liegt wohl eher daran, dass Dir das Ergebnis nicht gefällt - Du hast gefragt, der Vermieter sagt nein und tatsächlich hat der Vermieter etwas zu sagen - man soll es kaum glauben ...
Aha, danke für die Antwort. Der Vermieter darf also einfach nein sagen?
darf er .... er darf nicht untersagen eine Terasse wie eine Terasse zu nutzen ... Liegestuhl, Sonnenschrim, Grill, Pflanzen etc. pp.
aber nicht Schwimmbad ...
Du hast den Vermieter nach der zulässigen Belastung gefragt. Wurde denn in dem Zusammenhang ausdrücklich gefragt, ob du eine Pool aufstellen darfst?
Ist dieser von außen (also Straßensicht) zu sehen und beeinträchtigt das Gesamtbild?
auch das "Schwimmbadgeschrei" könnte störend sein .....
Der Vermieter wusste das ich die Frage wegen des Pools gestellt habe. Der Pool ist außerdem nicht von der Straße aus zu sehen.
Es geht ja nicht allein um die Nutzlast.
Was ist wenn der Pool undicht ist?
Der Schaden durch das Wasser könnte immens sein.
Gehört die Terrasse eigentlich zur Mietsache?
Die Dachterrasse hat ca 40 m2 Flache und ist Teil der Mietsache. Umrandet von einer kleinen Mauer mit Geländer. Und natürlich gibt es ein Abflusssystem für den Regen...
und die fasst das ganze Waser aus einem Pool ... ?
Für Regen wohlgemerkt, nicht für eine Sturzflut von mehreren tausend Litern Wasser binnen weniger Minuten.
Davon abgesehen kann die Gewichtsbelastung pro m² bei einem Pool mit z. B. 7.000 Litern fast 800 kg betragen.
Bitte noch mal meine Frage oben lesen...
... bei uns schon, denn eine Dachterrasse ist eine Dachterrasse und kein Poolgrundstück.
Leider habe ich nichts Schriftliches. Wasser ist hier überhaupt kein Problem.