Will Kaufland ihre Elektro-Garantiefälle jetzt von den Kunden selbst abwickeln lassen?
Hab gerade versucht mein kaputtes Heizkissen zurück zu geben um mir dort gleich ein neues mitzunehmen, hab den Kassenbon vorgelegt,. Aber mir wurde gesagt, die nehmen Reklamationen nur noch 3 Monate an und ich hab das Gerät vor 5 gekauft also solle ich mich doch gefälligst selber an den Hersteller wenden. Sie machen das nicht mehr, die Garantie gelte zwar zwei Jahre aber es müsse zur Reparatur eingeschickt werden, und da solle ich mich selbst drum kümmern.
Das Heizkissen hat nur 9.99 gekostet und das Porto soll ich doch bitte noch übernehmen bis die die Reklamation geprüft haben. Wenn sie dann eine Erstattung gewähren würden dann auf mein Konto. Ich gebe denen doch nicht einfach meine Kontodaten, (Hacker und Identitätsdiebstahl) Und die haben vor mir vorher auch Bargeld gekriegt.
Ich hätte ja gar nichts dagegen, wenn die das Gerät zur Reparatur einschicken und mich dann über das Ergebnis informieren, aber die sagen man soll sie doch bitte nicht damit belästigen und drückt mir einen Zettel in die Hand: Kaufland Informiert. Nur noch 3 Monate Garantie über die Filiale dann soll man es bei der Hersteller-Hotline versuchen. Und wir wissen ja wie es mit den Hotlines ist, wenn sie kostenlos ist ist sie auch andauernd besetzt oder man ruft außerhalb der Geschäftszeiten an, das erfährt man aber erst nach einem 10 Frage und Antwort-Spielchen.
Das nenn ich doch super Service.
Ich glaube ich werde bei Kaufland in Zukunft keine Elektroartikel mehr kaufen, wenn man da erst durch drei Ringe springen und Männchen machen soll, wenn was kaputt ist.
4 Antworten
Und was ist da jetzt die Frage?
Was Kaufland macht, ist unzulässig. Es gilt in jedem Fall die Händlergewährleistung, die ist GESETZ. Garantie ist FREIWILLIG vom Hersteller. Kaufland kann kein Gesetz eigenmächtig ändern oder außer Kraft setzen!
Kaufland kann nicht seine gesetzliche Pflicht auf die Freiwilligkeit des Herstellers abwälzen,.
Händlergewährleistung gilt 2 Jahre, nach 6 Monaten gilt Beweislastumkehr. Bedeutet, bis 6 Monate nach Kauf muss der Händler beweisen, das die Ware einwandfrei, ohne Fehler und Mängel, an den Kunden übergeben wurde. Danach muss der Kundebeweisen, das die Mängel bei Übergabe bestanden.
DEIN Teil ist 5 Monate, fällt also unter die Gewährleistung. Kaufland muss aktiv werden.
Eigentlich dürften die dein Teil reparieren, 2 Mal, beim 3. Mal gibts "Wandlung" Geld zurück oder Gutschrift nach Entscheidung des Händlers.
Bei einem Teil von 9,99 wir man kaum reparieren.
ALSO: Zurück ins Kaufland, das Teil auf die Tresen klatschen und ein Neues verlangen.UND dabei sagen, dass du Kaufland in Zukunft meiden wirst, allen Bekannten und denen, die es nicht hören wollen, zb bei Facebook, von dem "TOLLEN" Service erzählen wirst. Ach ja, und dein Bekannter bei der örtlichen Presse würde das bestimmt auch interrssant finden. (Egal, ob es den gibt!).
Und dann (entweder ausdrucken oder via Smartphone online) DAS DA zeigen:
"Von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ist die freiwillige Übernahme einer Garantie zu unterscheiden.
In der Europäischen Union bestimmt die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie
(EG-RL 99/44) einheitliche Mindeststandards für die Gewährleistung beim
gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten. Innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware."
Hallo lieber Kaufland-Kunde,mit Interesse haben wir deinen Beitrag gelesen.Kundenservice hört bei Kaufland nicht an der Kasse auf. Wir informieren uns deshalb regelmäßig darüber, was unsere Kunden auf verschiedenen Plattformen über uns denken. Die Meinung unserer Kunden über Kaufland nehmen wir sehr ernst und sind daher dankbar für Verbesserungsvorschläge und Hinweise.Sehr gerne möchten wir uns um dein Anliegen kümmern. Bitte fülle hierzu unser Kontaktformular aus: m.kaufland.de/hlio4. Gerne lassen wir dir dann eine Antwort zukommen.Sonnige Grüße vomKaufland-Social-Media-Team
Danke für die Antwort
Ich war heute noch mal da und hab sogar mit dem Geschäftsführer gesprochen, der sagte aber das selbe: Kaufland gibt nur noch 3 Monate Herstellergewährleistung, und darüber hinaus ist der Hersteller verantwortlich, das das Gesetzt etwas anderes sagt ist denen egal.
Auch das ich sagte das ich das öffentlich mache ist dem egal gewesen.
Die lassen einen eiskalt abblitzen, vielleicht ist die letzte Bilanz nicht so gut ausgefallen, und die können sich die Gewährleistung nicht mehr leisten.
Kaufland stielt sich damit aus der Verantwortung, aber da kauf ich garantiert nichts mehr.
Ich würde ja nur zu gern meinen Anwalt einschalten, aber bei geringen Streitwert rechnen die wohl damit das man es nicht macht.
Aber ich werde mich noch bei der Verbraucherzentrale über die Praktiken bei Kaufland beschweren.
Kaufland verstößt gegen Geltendes Recht .
Ich habe am 06.02.2017 ein Batterieladegerät bei Kaufland in Stade gekauft.
Am 26.06.2017 habe ich versucht das Gerät zu tauschen da es einen Defekt hat. An der Information wurde mir dann eine Information vorgelegt worauf steht das Kaufland nur in den ersten 3 Monaten den Artikel zurück nimmt danach soll mann sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen. Ich habe mit der Kundenhotline Telefoniert und meinen Unmut zum ausdruck gebracht vor allem auch das die Information nicht beim Kauf des Gerätes mitgeteilt wurde. Hier fühle ich mich hintergangen. Auch habe ich das oben schon erwähnte Kontaktformular ausgefüllt, nach fast einer Woche ohne Antwort habe ich habe ich über die mir Mitgeteilte Vorgangsnummer nach dem Stand der Dinge erkundigt. Bis heute wiederum 10 Tage später immer noch keine Antwort.
Sie wissen das sie gegen das Gesetz verstoßen ,
sie sitzen es aus da der Streitwert bei Gericht einfach zu gering ist.