Schuhe kaputt, Garntie/Gewährleistung?

6 Antworten

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Mit §§ wirst du sie nicht beeindrucken können - die wissen selbst nicht, was drin steht. ;-)

§ 434 BGB definiert den Sachmangel, § 446 BGB den Gefahrübergang, § 437 BGB die Rechte des Käufers bei Mängeln, wichtig ist vielleicht in dem Rahmen noch die §§ des Verbrauchsgüterkaufs §§ 474 ff. BGB.

Zu finden alle unter www.dejure.org

Grisunest 
Beitragsersteller
 22.06.2012, 08:56

Habe auch rausgefunden, dass bei Mängeln, verursacht durch normalen Gebrauch und innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf, von einer Mangelhaftigkeit des Gegenstandes schon beim Kauf ausgegangen wird.

Heisst, auch beim täglichen tragen sollte ein Schuh minimum ein halbes Jahr halten, sonst muss der Händler nachbessern oder zurücknehmen.

DIe gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf den Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache. Da muss die Ware frei von Mängeln sein.

Normaler Verschleiß durch Benutzung ist kein Gewährleistungsgrund. Sich ablösende Teile schon eher.

Sachmängelhaftungsansprüche setzen einen Mangel bei Übergabe voraus.

Wenn der Händler die Schuhe dem Hersteller zur Begutachtung deiner Reklamation einschickt und der auf keinen Mangel, wohl aber unsachgemäßen Gebrauch als Fußballschuh oder Bremshilfe beim Skaten oder Radfahren erkennt, haben sich deine Gewährleistungsansprüche erledigt.

Auf ein Sachverständigengutachten und Prozess würde ich es dann eher nicht mehr ankommen lassen :-O

G imager761

wenn er irgendwo dagegen getreten ist oder den Schuh missbraucht hat, greift keine Gewährleistung mehr. bitte dies zu beachten, da die schuhe meistens im Streitfall an den Hersteller selbst geschickt werden und dieser dann den Schuh beurteilt

jeder gebrauchsartikel sollte mindestens die ersten 6 monate der gesetzlichen gewährleisung überstehen. schuhe, die nicht fürs laufen hergestellt, sondern schon nach 3 monaten normalem gebrauch verschlissen sind, sind mangelhaft. ich würde mich nicht von solchen unqualifizierten aussagen beeindrucken lassen und zur not meinen anspruch schriftlich beim händler geltend machen. drohe einfach mit einem verbraucher-magazin oder der presse oder der verbraucher-beratung, davor haben die respekt und werden eine lösung anbieten. angemessen wären neue schuhe mit einem zu verhandelndem anteil für den gebrauch der getauschten.

oder hat dein sohn damit marathonläufe gemacht?

juristische tipps findest du hier;

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html

imager761  19.06.2012, 18:22

drohe einfach mit einem verbraucher-magazin oder der presse oder der verbraucher-beratung,

Und genau vor solch unqualifizierten Äußerungen bleiben die Händler nun völlig unbeeindruckt.

Und werden sich gegen geschäftsschädigende Äußerungen einer Kundin, die einen malträtierten Jugenschuh als Schund darstellt, wirksam zur Wehr setzen :-)

G imager761

akino47  20.06.2012, 08:59
@imager761

mal wieder jemand, der sich schrott ab werk andrehen lässt und das auch als gottgegeben hinnimmt, viel spaß im leben. aber ein defektes handy nach 3 monaten würdest du dir auch gefallen lassen, oder?

outfreyn  19.06.2012, 18:01

jeder gebrauchsartikel sollte mindestens die ersten 6 monate der gesetzlichen gewährleisung überstehen

Das schafft bei mir keine Batterie...

akino47  20.06.2012, 08:55
@outfreyn

kennst du den unterschied zwiwschen "gebrauchs-" und "verbrauchs"-artikel?

Grisunest 
Beitragsersteller
 19.06.2012, 17:45

Er ist 6, ich denke nicht, es sei denn er läuft die Marathons nachts ;-))