Welche Rechte bekommt der Kindsvater mit dem Teilsorgerecht?

5 Antworten

Teilsorgerecht ist quasi geteiltes Sorgerecht. Also ehrlich gesagt, ich bin selbst Mutter und ich finde dass Du froh sein musst, wenn sich der Vater um euer Kind so kümmert. Es ist nicht richtig zu sagen, er soll froh sein dass er sie überhaupt bekommt. Egal was der Grund eurer Trennung ist oder war. Es geht hier nur um das BESTE für eure Tochter und das aller beste ist doch wenn sich Eltern die Pflichten und die Schönen Sachen teilen. Du solltest alles dran setzten um mit dem Vater ins Reine zu kommen und Deiner Tochter auch die Möglichkeit geben BEIDE Eltern gleichermaßen zu haben. Wir Mütter bekommen zwar die Kinder aber deshalb sind sie noch lange nicht unser Besitz.

Menuett  17.08.2012, 11:44

Es gibt nur das gemeinsame Sorgerecht. Teilen geht nicht.

Der Vater muß nicht froh sein, sie überhaupt zu sehen. Er und das Kind haben da ein Recht drauf.

Das kommt darauf an, ob ihr dann beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht habt. Im Zweifelfall bekommt es derjenige zugesprochen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

DU könntest eh hinziehen, wohin Du wollstest. Er müßte das Kind zu sich nehmen wollen, sonst kann er den Umzug des Kindes nicht verhindern.

1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.

Menuett  17.08.2012, 11:43

Du brauchst seine Einwilligung bei:

Umzug Schulwahl Personalausweis/Pass Operationen (Notops natürlich ausgenommen) Psychotherapien Kontoeröffnung u.ä.

Nein, das darf er nicht mitbestimmen. Dann würde er ja auch über dich bestimmen. Allerdings ist mir der Begriff Teilsorgerecht völlig unbekannt. Ich nehme an, du meinst das gemeinsame Sorgerecht. Eigentlich ändert sich nicht wirklich viel. Bisher habe ich nur festgestellt, dass mein Ex z. B. bei einer Sparbucheröffnung mit unterschreiben musste, wenn mein Sohn auf Klassenfahrt gefahren ist (das wird aber nicht von allen Schulen verlangt) und bei chirurgischen Eingriffen. Auf deine eigene Lebensführung hat das keinen Einfluss.

obwohl er zufrieden sein kann wenn er sie überhaupt sehen darf.

Diese Aussage von dir gefällt mir überhaupt nicht. Dein Kind hat ein Anrecht auf seinen Vater. Leider meinen viele Mütter ihre Probleme mit dem Ex auf dem Rücken der Kinder auszutragen.

Tussnelda85  16.08.2012, 18:30

Besonders der letzte Absatz ist sooooooo unendlich wichtig, wird aber von beiden Parteien oft vergessen!!!

StupidGirl  16.08.2012, 19:32
@Tussnelda85

ja, leider. Oft genug wird der Zwerg dazu benutzt, dem anderen eins reinzuwürgen oder ihn unter Druck zu setzen. Natürlich alles zum Wohle des Kindes :-(

  1. Das gemeinsame Sorgerecht ändert nichts am Umgang.
  2. Du benötigst seine Einverständnis für medizinische Entscheidungen, die über die alltägliche Sorge hinausgehen. Das gilt nicht für Not OPs.
  3. Nein, für den Pass benötigst du inzwischen keine Unterschrift des Vaters mehr. Du kannst diese Unterschrift problemlos ersetzen lassen.
  4. Mit der gemeinsamen Sorge kann er nicht bestimmen wo ihr hinzieht. Allerdings kann er aufgrund seines Umgangsrechts einem Umzug widersprechen, wenn er dadurch in der Ausübung des Umgangs behindert wird. Wenn es schlüssige Gründe für den Umzug gibt (Arbeitsstelle, Familienanschluss) kannst du trotz deines Widerspruches umziehen.

Dein Zitat: "Er will eigentlich immer mehr obwohl er zufrieden sein kann wenn er sie überhaupt sehen darf" zeigt ganz deutlich deine Einstellung zum Umgang. Er darf nicht froh sein, sie überhaupt sehen zu dürfen, weil das nicht in deiner Macht steht es herbeizuführen oder zu verhindern. Wenn du mit dieser Einstellung vor Gericht gehst, bekommt er das gemeinsame Sorgerecht auf jeden Fall durch. Es ist EUER Kind, nicht DEINES.

Ja genau er muss für alles was das Kind betrifft seine zustimmung geben!!

Menuett  17.08.2012, 11:44

Das ist völliger Unsinn.

Lene28  17.08.2012, 17:17
@Menuett

Ist kein Blödsinn da ich ja die gleiche Situation habe!!!

Menuett  17.08.2012, 17:20
@Lene28

Doch, ist es. Wenn Du Dich da veräppeln lässt, ist das Dein Problem. Mal abgesehen vom Umzug des Kindes, hat der Vater laut Gesetz im Alltag nix zu sagen.

1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung.

Lene28  17.08.2012, 18:08
@Menuett

Bei einer op oder sonstigen muss er seine einverständnis geben ist so!!!!