Darf eine Mutter dem Kindsvater (kein Sorgerecht) wichtige Infos über das Kind vorenthalten?
Hallo! :)
Ein Bekannter bekommt sehr unregelmäßig seine Tochter. Da stimmt vieles nicht von Seiten der Kindsmutter.
Jedenfalls nimmt er alles hinn, da er Angst hat sonst den kontakt zu verlieren.
Er hat KEIN Sorgerecht, sie hat das Alleinige. Er vermutet (zu Recht, ich weiß es leider), dass das Kind unter keinen guten Umständen lebt. Die Mutter verweigert ihm den Zugang und generell den Ort ihrer Wohnung, in der das Kind lebt.
Darf sie ihm rein rechtlich die Info wie und wo SEIN Kind lebt verweigern? Müsste er das Jugendamt schicken oder würde jedes Gericht ihm zusprechen diese Kenntnis zu haben?
LG
8 Antworten
Die Mutter muß ihn nicht in die Wohnung lassen. Jedes Kind ist mal (oder oft) schmutzig. Die Mutter und ihr neuer Partner dürfen feiern.Es darf auch Alkohol getruken werden. Die Freunde sollten, im Interesse des Kindes, das Gespräch mit der Mutter suchen, wenn es dort so schmutzig ist. Was Frau Müller als schmutzig ansieht, das ist für Frau Meier noch völlig okay. Hauptsache, es ist nicht verwahrlost. Wichtig ist doch, daß das Kind gut mit dem neuen Partner der Mutter klarkommt, um- und versorgt wird, keinen verwahrlosten Eindruck macht.
Falsch, ganz falsch. Das Kind lebt bei der Mutter und dem neuen Lebenspartner. Somit ist es sehr, sehr wichtig, daß es gut mit dem Lebernspartner klarkommt. Kinder. selbst klrinr Kinder, können schon sehr gut unterscheiden. Der Papa bleibt der Papa (wenn er sich gut kümmert), der neue Lebenspartner ist dann "Vati" - oder wird mit dem Vornamen angesprochen.
Die Mutter darf ihm den Zutritt in die Wohnung verweigern. Wenn er Zeugen dafür hat, daß das Kind in einem verwahrlosten Haushalt lebt , sollte er dsa JA informieren. Betonung liegt auf verwahrlost!! Eine gelegentliche Unordnung, die vielleicht dich/andere Leute stört, ist keine Verwahrlosung. Das muß man immer im Auge behalten. An das JA sollte man sich wirklich nur dann wenden, wenn wirklich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, denn sonst wäre es zum Schaden des Kindes.
Besteht der begründete Verdacht, daß eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt? Lebt das Kind in einem Messie-Haushalt? Die Mutter muß ihn nicht in die Wohnung lassen. Für das Kind wäre es sicher schöner, könnte es dem Papa seine Spielsachen usw. zeigen, aber ein Recht darauf, die Wohnung zu betreten, hat er nicht. Wenn die Mutter ein berechtigtes Interesse daran hat, ihm die Adresse nicht zu geben, dann bekommt er sie auch nicht. Gut möglich, daß ein sog. Sperrvermerk vorliegt. Man weiß ja nie, was wirklich vorgefallen ist, wenn man nur eine Seite hört.
Danke!
Ich kenne beide. Er ist lieb, nett, harmlos, es liegt keine GEfährdung oder ein Urteil vor. Er wurde auch noch nie angezeigt oder dergleichen.
Sie hat schlicht einen neuen und will ihn aus ihrem Leben entfernen. Sie lässt den Kontakt nur zu, wenn sie es will. Das Kind ist ständig schmutzig, hat zu kurze oder dünne Kleidung an usw. Zeugen belegen, dass das Kind bei bierreichen Partys oft mit dabei ist bzw. die in der Wohnung gefeiert werden. Freunde berichteten ihm, wie schmutzig es ist.
Aber gut, dass ist ein anderen Thema. Klarer Fall für das Jugendamt... leider hat er eine solche Angst, dass Kind nicht mehr sehen zu dürfen, weil das Amt nicht reagiert, dass er es lässt.
Wir reden und reden auf ihn ein... wir schaffen es hoffentlich.
Warum haben die Freunde die verwahrlpste Wohnung nicht schon längst dem JA gemeldet? So schlimm kann es ja nicht sein, wenn sie dort noch Besuche machen. Es spricht nichts dagen, daß gefeiert und Alkohol getrunken wird. Kinder machen sich schmutzig. Leider müssen viele Kinder in Kleidung herumlaufen, die schon ein wenig zu klein ist usw., weil das Geld knapp ist. Ich weiß nicht, worum es in diesem Falle wirklich geht. Doch liegt Ihnen das Wohl des Kindes wirklich am Herzen, sollten Sie (die Freunde) mit der Mutter sprechen.
Ja das darf sie.
wichtig ist das es Vater und Mutter hat. der neue lebenspartner der mutter kommt erst danach.