Welche Rechte habe ich als Stiefvater wenn meine Frau alleiniges Sorgerecht hat?
Hallo liebe Community,
meine Freundin ist alleinerziehend und war nicht mit dem Kindsvater verheiratet. Die Kinder haben sporadischen Kontakt zu Ihrem Vater. Ändert sich etwas nach einer Hochzeit, bleibt alles so wie es ist oder besteht die Möglichkeit etwas zu beantragen damit ich z.B. auch berechtigt bin mitzuentscheiden oder Auskunft zu bekommen was normalerweise nur Erziehungsberechtigte können ?
6 Antworten
Es bleibt alle wie es ist, da Deine Frau das alleinige Sorgerecht hat, hat sie auch das alleinige Entscheidungsrecht.
Wenn Deine Frau allerdings will, kann sie Dir eine allumfassende Vollmacht bezüglich der minderjährigen Kinder geben, in Ihrem Auftrag zu handeln. So ein Ding habe ich auch. Damit kann ich alles machen, wenn meine Freundin nicht da und verhindert ist.
Desweiteren hat meine Freundin ein Sorgerechtstestament für den Fall das ihr was passiert, d.h. Sie hat bestimmt wer nach ihrem ableben das Sorgerecht bekommt. Das ist beim Gericht auch hinterlegt.
Allerdings beinhaltet diese Vollmacht nicht das ihr gemeinsam über die Kinder entscheiden könnt, also ein Mitspracherecht hast Du damit nicht, allerdings wird Deine Meinung einholen und respektieren wenn sie Dich liebt.
Also bis auf das Beantragen von Dokumenten beim Amt kann ich alles machen, die akzeptieren meine Vollmacht dann auch nicht, da geht nur der Sorgeberechtigte (Abholen kann ich schon). Ansonsten kann ich alles. Wenn die Schule sich quer stellt, dann soll Deine Frau der Schule mitteilen das Du berechtigt bist auch ohne Rücksprache mit der Mutter das Kind abzuholen und die Dinge zu regeln. Aber wenn Du eine vollumfängliche Vollmacht hast, dann ist das eigentlich nicht nötig. Du musst die Vollmacht nur genau genug formulieren.
Wir hatten auch solche Probleme, mit abholen und so einen Unsinn. Damals durfte meine Frau auch nicht auf Arbeit telefonieren. Mit dieser Vollmacht konnten wir das alles regeln.
Im Prinzip macht sich die Schule eventuell sogar strafbar. Wenn z.B. in der Vollmacht steht, daß Du das Kind ohne Info an die Sorgeberechtigte abholen darfst. Wenn die Mutter jetzt ein paar Stunden nicht erreichbar ist, betreibt die Schule Freiheitsberaubung wenn sie Dir das Kind nicht gibt.
Es bleibt wie es ist. Es sei den der Kindsvater verzichtet auf das Sorgerecht und stimmt zusammen mit der Kindesmutter einer Adoption durch dich zu. Das ist ein Verfahren vorm Familiengericht, dass Jugendamt wird glaube ich mit einbezogen. Ihr braucht auf jeden Fall einen Fachanwalt für Familienrecht.
es bleibt alles wie es ist. du bist weiterhin nicht vater der kinder, hast weiter garnichts zu melden und triffst auch keine entscheidungen. diese treffen weiter die eltern der kinder.
Dafür müsstest du die Kinder adoptieren.
Ich war in einer ähnlichen Situation, habe aber immer alles mit dem Partner abgestimmt und mich auch als "richtiges" Elternteil ausgegeben. Klar, es war nicht in Ordnung, aber es gab nie Probleme.
Die Kinder haben aber den Nachnamen vom Vater, also wird immer genau Nachgefragt. Es geht ja hauptsächlich um Unterschriften bei z.B. Ämtern oder Unterschriften in Schule oder Kindergarten. Bei anderen Dingen sprechen wir uns auch ab aber man weiß ja nie was passiert falls sie z.B. mal im Krankenhaus wäre könnte niemand als Erziehungsberechtigter unterschreiben.
Ich hab auch einen anderen Namen als mein Stiefkind, hab verbotenerweise immer mit seinem Nachnamen unterschrieben. Alle sind davon ausgegangen, dass es mein Kind ist. Warum alles komplizierter machen, als es ist?
doch die Mutter kann unterschreiben und der leibliche Vater.
Gar keine außer Du adoptierst es.
Es geht nicht ums Mitspracherecht das ist mir schon Bewusst. Es geht eher um z.B. Pass oder Ausweis abholen, Kinder bei Vorfällen in der Schule abholen(was hier nur Erziehungsberechtigte dürfen bei z.B. kaputter Brille oder Raufereien. Kontaktperson bin ich aber abholen darf ich sie erst wenn die Mutter telefonisch bestätigt das ich sie abholen darf) oder eben auch einfach beim bringen oder holen im Sekretariat für den nächsten Ausflug unterschreiben. Familienintern sprechen wir schon alles ab und habe natürlich auch ein Mitspracherecht was die Kinder auch voll und ganz akzeptieren es geht einzig und allein um die oben genannten Dinge.