Ein Trocknungsgerät lief auf meine Stromkosten, wieviel kann ich zurückverlangen?

10 Antworten

Hallo,

es kommt darauf an wieviel Stunden das Trocknungsgerät gelaufen ist und was für eie Nennleistung angegeben ist, entsprechend läßt sich in etwa der verbrauchte Strom und damit die Stromkosten ermitteln. Das mit dem Vermieter ist eine dubiose Sache. - Die "Baustelle" ist zunächst ein Grund zur Mietminderung, ob er Schuld an der Verzögerung hat oder nicht. - Ist er nicht Schuld kann er die Mietminderung in Zusammenhang mit dem Wasserrohrbruch gegenüber seiner Versicherung sowieso geltend machen. Die Frage ist ob die Versicherung überhaupt schon gezahlt hat und ob der Vermieter überhaupt selbst über die Mittel verfügt den Schaden reparieren zu lassen. - Es ist insgesamt schon seltsam, dass der Strom eines Mieters genutzt wird und dass noch immer eine "Baustelle" in der Wohnug ist!

Bist Du im Mieterverein? Dort würde ich vielleicht mal fragen. Vielleicht gibt's ja eine Pauschale, welche nicht nur Deine Stromlosten beeinhaltet, sondern auch noch den "Ärger", den Du mit dieser Aktion hattest.

hase2069 
Beitragsersteller
 12.10.2011, 07:05

Da bekomme ich aber erst ende der nächsten Woche einen Termin.... das ist das Problem.

Nun meine Frage, wieviel Geld kann ich für dieses Gerät vom Vermieter zurückverlangen?

Anhand der Leistung des Gerätes und der Betriebsdauer kann man den Stromverbrauch messen.

Man muß aber dazu sagen das die Löcher in der Wand jetzt immer noch offen sind und obwohl Termine vereinbart wurden mein lieber Vermieter sich nicht daran gehalten hat.

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern Sie die Miete gemäß Tabelle:

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Schließlich hat er den Schaden seiner Versicherung gemeldet und bestimmt auch Geld erhalten.

Das würde ich auch anmahnen!

Bischen spät gell??? Aber die Trocknungsfirma weiss wieviel kwh das Gerät verbraucht hat.  Und die geben das sogar raus um es dem Vermieter oder Verwalter zu geben damit das der Versicherung gemeldet wird.

Bei Dauerbetrieb - 42 x 24 x kW/h x €ct. Bei Betriebsunterbrechungen entsprechend der tatsächlichen Betriebszeiten.