Welche Räume sind unter dem Begriff Wohnraum zu verstehen?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Begriff Wohnraum. Zum Wohnraum gehören ja meines Wissens Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche, Büro, Kinderzimmer. Was ist mit Badezimmer, Abstellraum, Heizraum und Flur bzw. Galerie? Wegen Schallschutzgründen sollten die Fenster für Wohnräume der Lärmschutzwand angewandt sein, was ist aber mit den Nebenräumen? Ist es Rechtens dort keine Fenster zu erlauben, obwohl es Räume sind, in den man sich kaum aufhält?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke
2 Antworten
lt. Wikipedia:
Als Wohnraum definiert man Zimmer mit 6 und mehr Quadratmeter Wohnfläche, die zum Wohnen und/oder Schlafen dienen, und Küchen. Unabhängig von der Raumgröße folgt daraus, dass Nebenräume wie Abstellräume, Speisekammern, Flure, Badezimmer und Toiletten wegen ihres anderen Verwendungszweckes nicht als Wohnraum gelten.
Ist es Rechtens dort keine Fenster zu erlauben, obwohl es Räume sind, in den man sich kaum aufhält?
Dieser Satz hat irgendwie einen Widerspruch...was genau meinst Du?
Also die DIN 4109 definiert "schutzbedürftige" Räume so, dass im allg. Wohn-, Schalafzimmer, offene Wohnküchen etc dazu gehören, nicht jedoch Diele Bäder (es sei den luxus Badelandschaften) oder geschlossene Küchen. Im allg. wir in Bebauungsplänene eine Vorgabe bzgl. des Lärmpegelbereiches (daraus folgen die Außenbauteile) vor. Vorgaben wie z.b. keine Fenster zulässig sind mir nicht bekannt. ggf sind Fenster entspr. hochwertig (Kastenfenster etc) auszuführen!