Welche Papiere sind bei Verkauf oder Kauf eines Auto in Thailand bei einem Farang erforderlich?
Ich habe irgendwie in Erinnerung, wo ein deutscher Freund sein Auto verkauft hat, daß er sich vorher irgendein Dokument von der Immigration besorgen mußte. Was kann das gewesen sein? Was ist sonst noch wichtig an Papieren zu haben, außer dem blauen Buch, Versicherungsunterlagen und einen Kaufvertrag? Braucht der Farang-Käufer auch noch was Besonderes von der Immigration, oder sonstwo?
2 Antworten
Du brauchst zusaetzlich entweder das gelbe Hausbuch oder - wenn du kein gelbes Hausbuch hast - ersatzweise eine entweder von der fuer deinen Wohnort zustaendigen Immigration oder von deiner Heimatbotschaft ausgestellte Wohnsitzbestaetigung (nicht jede Immigration stellt solche Bescheinigungen aus). Wenn du eine von deiner Heimatbotschaft ueblicherweise in Englischg ausgestellte Wohnsitzbescheinigung vorlegst (muss natuerlich deinen Wohnsitz in Thailand bestaetigen), kann es bei manchen Zulassungsstellen passieren, dass auch noch eine Uebersetzung in die thailaendische Sprache verlangt wird.
Diese Wohnsitzbescheinigung ist zwar fuer den reinen Verkauf nicht erforderlich, sehr wohl aber fuer die behoerdliche Ummeldung des Autos auf den Kaeufer. Ohne die kriegt der das Auto nicht auf sich zugelassen.
Hallo, zweckmäßigerweise gehen der im "Brief" eingetragene Verkäufer und der Käufer gemeinsam zur Zulassungsstelle. Die Umschreibung wird "meist" nur gemacht, wenn der eingetragene Eigentümer zustimmt - die Vorlage des Kfz-Briefes allein reicht nicht. Der ggf. ausländische Käufer muß seinen "Wohnsitz" nachweisen, s. DerCAM. Einen Kaufvertrag muß man nicht vorlegen, die Zulassungsstelle fragt aber nach dem Wert des Eigentumswechsels und berechnet danach auch die Gebühren - soweit ich mich erinnere waren das bei meinem letzten Kauf 0,5 % des "dokumentierten" Verkaufspreises. Bringen Sie als Ausländer immer ein paar Kopien von Ihrem Paß mit. Achten Sie darauf, daß Ihr Name auch im Brief eingetragen ist! Ich hatte kürzlich einen Nachlaß zu regeln, das Auto des Verstorbenen war vom ersten Tag an auf den Sohn der inzwischen getrennt lebenden "Freundin" zugelassen - somit war eine Verwertung des Kfz. nicht möglich. mfg Hajobello