Welche Nebeneinnahmen melden?
Hallo, mich würde mal interessieren, welche Nebeneinkünfte man seinem Arbeitgeber melden muss und welche nicht. Also beispielsweise Mieteinnahmen oder Einkünfte aus Verpachtung. Muss der AG immer informiert werden?
Würde mich wirklich mal interessieren!
5 Antworten
Dein Arbeitgeber muss nur über Nebentätigkeiten informiert werden; dies aber eher aus arbeitsrechtlichen Gründen, weil er dafür sorgen muss, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Andere Nebeneinkünfte aus Vermietung, Kapitaleinkünften oder so gehen ihn absolut nichts an. Dafür interessiert sich wiederum das Finanzamt. Aber nicht aus Gründen des Arbeitszeitgesetzes.
Dein Arbeitgeber muss nur über Nebentätigkeiten informiert werden
Das ist so allgemein falsch.
Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder durch die Nebentätigkeit seine Interessen (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung im Hauptjob, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz) berührt werden.
Du musst deinen Arbeitgeber informieren, wenn du einen Nebenjob annimmst. Dabei geht es vor allem um arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere um alles, was Arbeitszeiten und auch Konkurrenzsituationen betrifft.
Die Einkünfte interessieren deinen Arbeitgeber dabei nicht. Für die interessiert sich allerdings das Finanzamt.
Von daher musst du Einkünfte aus Vermögenswerten deinem Arbeitgeber absolut nicht melden. Allerdings musst du sie bei deiner Steuererklärung angeben - und entsprechend versteuern.
Du musst deinen Arbeitgeber informieren, wenn du einen Nebenjob annimmst.
Das ist so allgemein falsch.
Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder durch die Nebentätigkeit seine Interessen (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung im Hauptjob, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz) berührt werden.
Das alles geht den Arbeitgeber rein gar nichts an.
Nebentaetigkeiten ja, Nebeneinkuenfte aber nicht.
Ach Gerd, hast ja recht. Haette halt besser schreiben sollen "Nebentaetigkeiten meist ja". Besser?
Was heißt hier "Ach Gerd"?
Es ist ja wohl ein Unterschied, ob ich einem Fragenden antworte (generell), er müsse eine Nebentätigkeit mitteilen, oder ihm sage, dass das unter bestimmten Voraussetzungen geschehen müsse.
Deine genannten Einnahmen gehen deinen AG nichts an.
Nur diejenigen, die du bekommst, wenn du deine Arbeitskraft gegen Bezahlung zur Verfügung stellst.
Dein AG kann nämlich darauf bestehen, dass du deine Freizeit genau dazu benutzt, wofür sie gedacht ist: zur Erholung.
Das ist so allgemein falsch.
Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder durch die Nebentätigkeit seine Interessen (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung im Hauptjob, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz) berührt werden.
Das ist so allgemein falsch.
Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder durch die Nebentätigkeit seine Interessen (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung im Hauptjob, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz) berührt werden.