Welche Nebeneinnahmen melden?

5 Antworten

Dein Arbeitgeber muss nur über Nebentätigkeiten informiert werden; dies aber eher aus arbeitsrechtlichen Gründen, weil er dafür sorgen muss, dass die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

Andere Nebeneinkünfte aus Vermietung, Kapitaleinkünften oder so gehen ihn absolut nichts an. Dafür interessiert sich wiederum das Finanzamt. Aber nicht aus Gründen des Arbeitszeitgesetzes.

Familiengerd  17.02.2020, 10:27
Dein Arbeitgeber muss nur über Nebentätigkeiten informiert werden

Das ist so allgemein falsch.

Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder durch die Nebentätigkeit seine Interessen (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung im Hauptjob, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz) berührt werden.

Du musst deinen Arbeitgeber informieren, wenn du einen Nebenjob annimmst. Dabei geht es vor allem um arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere um alles, was Arbeitszeiten und auch Konkurrenzsituationen betrifft.

Die Einkünfte interessieren deinen Arbeitgeber dabei nicht. Für die interessiert sich allerdings das Finanzamt.

Von daher musst du Einkünfte aus Vermögenswerten deinem Arbeitgeber absolut nicht melden. Allerdings musst du sie bei deiner Steuererklärung angeben - und entsprechend versteuern.

Familiengerd  17.02.2020, 10:26
Du musst deinen Arbeitgeber informieren, wenn du einen Nebenjob annimmst.

Das ist so allgemein falsch.

Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder durch die Nebentätigkeit seine Interessen (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung im Hauptjob, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz) berührt werden.

Das alles geht den Arbeitgeber rein gar nichts an.

Nebentaetigkeiten ja, Nebeneinkuenfte aber nicht.

Familiengerd  17.02.2020, 10:31
Nebentaetigkeiten ja

Das ist so allgemein falsch.

Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder durch die Nebentätigkeit seine Interessen (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung im Hauptjob, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz) berührt werden.

DerCaveman  17.02.2020, 10:55
@Familiengerd

Ach Gerd, hast ja recht. Haette halt besser schreiben sollen "Nebentaetigkeiten meist ja". Besser?

Familiengerd  17.02.2020, 12:16
@DerCaveman

Was heißt hier "Ach Gerd"?

Es ist ja wohl ein Unterschied, ob ich einem Fragenden antworte (generell), er müsse eine Nebentätigkeit mitteilen, oder ihm sage, dass das unter bestimmten Voraussetzungen geschehen müsse.

Deine genannten Einnahmen gehen deinen AG nichts an.

Nur diejenigen, die du bekommst, wenn du deine Arbeitskraft gegen Bezahlung zur Verfügung stellst.

Dein AG kann nämlich darauf bestehen, dass du deine Freizeit genau dazu benutzt, wofür sie gedacht ist: zur Erholung.

Familiengerd  17.02.2020, 10:29

Das ist so allgemein falsch.

Der Arbeitgeber muss nur dann informiert werden, wenn das vertraglich vereinbart wurde oder durch die Nebentätigkeit seine Interessen (Konkurrenztätigkeit, Beeinträchtigung im Hauptjob, Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen, z.B. Arbeitszeitgesetz) berührt werden.