Nebeneinkünfte durch AirBnB trotz Arbeitslosengeld erlaubt?
Hallo Freunde,
ich bin seit vorgestern bei AirBnB angemeldet, einer Plattform, bei der man seine Wohnung für Leute auf der Durchreise vermieten kann. Gleichzeitig bin ich ab Januar 2015 offiziell als arbeitssuchend gemeldet und dürfte nur 165,- an Nebeneinkünften erzielen - dafür müsste ich dann aber auch bei dem entsprechenden Arbeitgeber angemeldet sein. Dies ist bei AirBnB ja nicht der Fall, und gestern bekam ich eine Anfrage, durch die ich in einem Monat 1600 ,- verdienen könnte.
Meine Frage: Muss ich mich evtl. beim Arbeitsamt abmelden und wieder als arbeitssuchend melden? Weiß jemand, wie mir diese Nebeneinkunft verrechnet wird bzw. ob das überhaupt legal ist? Ich habe auch schon beim Arbeitsamt angerufen, aber ich werde erst in 2-3 Tagen eine Antwort hierzu erhalten. Ich frage schonmal jetzt, weil der Interessent natürlich auch bald seine Frage beantwortet haben will. Ich danke euch auch schonmal im Voraus wenn ihr mir da helfen könntet!
LG
Boris
2 Antworten
durch die ich in einem Monat 1600 ,- verdienen könnte.
es ist ziemiich unwahrscheinlich das jemand 1600euro bietet für einen monat. ausser er möchte da vllt recht viel im internet bestellen und an deine adresse liefern lassen. die ware nimmt er dann mit. die rechnungen gehen da natürlich an dich dann.
das kann ja sein. es ist aber auch recht gut möglich das du in einigen monaten massenhaft rechnungen erhältst für in dieser zeit auf rechnung gelieferte waren.
unabhängig davon ist es für dich ein einkommen und das musst du angeben - es wird dann zum grössten teil angerechnet.
Hm, das kann natürlich auch passieren, da hast du Recht. Sowas kann man leider im Vorfeld nie wissen...
abmelden musst Du Dich nicht. Du darfst aber von den 1600 € nur einen Bruchteil behalten, der Rest wird beim ALG angerechnet und Du bekommst dem entsprechend weniger.
D.h. die genannten 165,- wahrscheinlich... Was passiert mit dem Rest? Wo kommt dieser dann genau hin, weißt du das? Danke erstmal für die hilfreiche Antwort!
Du darft, wenn ich mich nicht irre die 165 Euros behalten, alles war darüber geht zu 20%, also von den knapp 1435 € dürftest Du dann 287 behalten -> gesamt 452 €, die restlichen 1148 würden dann von Deinem ALG abgezogen!
Verstehe. Das bedeutet, ich würde hier sogar ein Minusgeschäft machen. Ich bekomme ca. 900 Euro vom Arbetisamt im Monat, d.h. wenn ich die 452 € behalte, mir aber 1148 € abgezogen werden, dann wäre das so, als würde ich in einem Monat nur 204 € kriegen, richtig?
ein Minusgeschäft ist es sowieso. Und lohnen wird sich es sich garantiert nicht.
Ich habe gerade eine Antwort vom Arbeitsamt bekommen - früher als gedacht. Mir wurde gesagt, dass tatsächlich NICHTS angerechnet wird, da das Ganze kein Gewerbe ist. Die Bedingung wäre nur, dass ich täglich postalisch erreichbar bin, da das ja Voraussetzung für die Leistung ist. Wenn ich also in der Wohnung bleibe während der Gast da ist, hätte ich die Sicherheit, dass er keinen Quatsch macht und er hätte trotzdem seine Ruhe. Ich würde definitiv drin bleiben, weil ich ihm nicht den Schlüssel für meinen Briefkasten anvertrauen würde und mir ein ganzer Monat in der frisch kernsanierten Eigentumswohnung doch zu risky ist. Ich müsste das dann aber dennoch in meiner Steuerklärung angeben. Muss ich dazu einfach die Buchungsbestätigung mit dem Betrag beifügen?
Nein, das Ganze läuft so ab, dass der Mieter mir bei der Bestätigung der Buchung das Geld direkt überweist. Die 1600 ergeben sich aus dem Preis, den ich für eine Nacht biete, multipliziert mit 31. Die Website rechnet das anhand der Buchungsnächte, die der Mieter bei der Anfrage angibt, selbst aus.