Welche Möglichkeiten habe ich nach einem Rauswurf vom Elternhaus?
Hey,
seit geraumer Zeit kriselt es zwischen Mir + meinen großen Bruder und meinem Vater. Im Grunde ist es aufgrund von Meinungsverschiedenheiten und meiner (leider) sehr direkten und offenen Art mit Menschen umzugehen, die es eigentlich nicht so hören sollten. Naja für euch ja nicht weiter relevant für euch. Meine Frage ist nun, was für Möglichkeiten ich habe, falls es zu einem Rauswurf kommt? Mein Vater hat noch weitere Kinder im Haus und meine Mutter ist krankheitsbedingt nie wieder in der Lage zu arbeiten, was bedeutet, dass er mir eine Unterkunft nicht finanzieren könnte. Zu mir: Ich bin Schüler der Oberstufe eines Gymnasiums, mein Bruder macht eine Ausbildung (würden, wenn dann zusammen ziehen). Der Weg von meinem Elternhaus zu der Schule ist ziemlich kurz. Was auch gegen eine soziale Unterstützung wie z.B. Schüler-BAföG spricht. Ich hätte zeitlich nur für einen Mini-Job Zeit, das wäre mir finanziell aber zu knapp. Wir sind beide Volljährig.
LG LumboBrain
PS: Nach Streitschlichttipps suche ich nicht
2 Antworten
Na also rein Rechtlich gesehen kann dein Vater dich nicht raus werfen solang du in der Schule bzw. Ausbildung bist , ziemlich egal wie alt du bist .
Der Stress ist dir andererseits aber auch nicht zuzumuten da dieser dich eventuell beim Lernen behindern könnte .
Sollte es zum Rauswurf kommen ( wohlgemerkt nicht Rechtens ) und dein Vater ist finanziell nicht in der Lage dich zu unterstützen ( wozu er verpflichtet ist ) so springt das Sozialamt ein .
Dummer weise bist du dann aber in der Beweispflicht , das die Verhältnisse im Elternhaus für dich nicht tragbar sind .
Dazu müsstest du dann zum Jugendamt und die werden erst einmal versuchen die Angelegenheit irgendwie zu bereinigen .
Ich persönlich würde diesen Weg ja gehen , aber das kann ne langwierige Sache werden .
Meine Empfehlung : geh zum Jugendamt und lass dich da Kompetent Beraten , dafür sind die da...
"Na also rein Rechtlich gesehen kann dein Vater dich" jederzeit "raus werfen". Denn er hat
A) das Aufenthaltsbestimmungsrecht, bis du 18 bist. Er kann also auch bestimmen: Du wohnst jetzt bei Tante Mathilda! Oder sonst wo.
B) das Hausrecht als Hauptmieter. Er muss sich höchstens an die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen halten, falls du als Untermieter giltst.
Sobald du draußen bist, muss der Vater statt Natural-Unterhalt Bar-Unterhalt zahlen - soweit er dazu in der Lage ist. Er hat ja auch die üblichen Freibeträge bzw. Selbstbehalte, ebenso wie die Mutter.
Jedenfalls kann er nicht mehr sagen, "Du kannst ja bei mir wohnen, also kriegst du keinen Barunterhalt", wenn du 18 bist!
Du kannst dann ALG II beantragen beim Jobcenter. Du erhältst dann, wenn es klappt, 80 % von derzeit 404,- Regelbedarf laut SGB II § 20.
Mehr, wenn du die Bedingungen von SGB II § 22 Absatz 4 erfüllst: 100 % plus angemessene Warmmiete für eine eigene Bleibe plus Ersteinrichtung nach § 24 Abs. 3 plus Mehrbedarfe nach § 23 usw.
Dein Bruder ebenso, falls SGB II § 7 Absatz 5 bzw. 6 dem nicht entgegen stehen. Notfalls kann er auch BAB beantragen
Gruß aus Berlin, Gerd